Sehr geehrte Damen und Herren, in Zuge von Recherchen wurdn Fotos von unserem Unternehmen gemnacht und ohne meine Zustimmung in einer Zeitschrift veröffentlich. Auch wurde unser Firmenname im Artikel klar abfotographiert. Ist das erlaubt?
zunächst kommt es darauf an, was mit "im Zuge von Recherchen" gemeint ist.
Denn häufig werden bei entsprechenden Verträgen auch Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen.
Ein möglicher Vertrag wäre also zunächst zu überprüfen.
Gibt es keine Nutzungsrechte, gilt:
In Deutschland besteht die sogenannte Panoramafreiheit.
Danach darf die äußere Ansicht von Gebäuden auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografieren und veröffentlichen werden.
Aber das gilt nur, wenn der Fotograf während der Aufnahme an einem öffentlich frei zugänglichen Punkt steht, also etwa an einer Straße aus die Aufnahmen gemacht hat, ohne irgendwelche Hindernisse zu überwinden-
Sonst darf er ohne Zustimmung nicht veröffentlichen.
Das gilt auch für die Fotografie des Firmennamens. Ohne Zustimmung des Rechtsinhabers wird die Veröffentlichung des abfotografierten Namens nicht zulässig sein-