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Vernichtung hinterlegter Sicherheiten bei Bank

17. Mai 2013 12:55 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ende 2003 habe ich bei einer bekannten Bank ein Darlehn aufgenommen.
Die Bank hat sich damals großzügig aus meinem Guthaben des dort geführten Kontos
einen größeren Betrag als zusätzliche Sicherheit einbehalten.
Und das, obwohl die Bank damals schon etwa den drei bis vierfachen Wert des Darlehns als Sicherheit
in Form meiner Immobilie hatte.
Da ich damals den Kredit dringend benötigte, mußte ich diesem Vorgehen zwangsweise zustimmen.
Dieses Geld wurde in Aktien investiert und in einem Sperrdepot deponiert,so daß ich keinen Zugriff mehr darauf hatte.
Natürlich habe ich diesem Vorgehen zustimmen müssen und Unterschriften dafür geleistet.
Doch bereits damals waren die Zinsen für das Darlehn höher als eventuelle Guthabenzinsen der Sicherheit.
Nun nach Ablauf der 10 Jahre Darlehnsvertrag haben die Aktien den Großteil ihres Wertes verloren,
das hinterlegte Kapital ist fast völlig vernichtet.

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz und wie hoch stehen die Chancen dafür?

17. Mai 2013 | 13:45

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Schadensersatzanspruch setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung der sich aus dem Darlehensverhältnis ergebenden Obliegenheiten der Bank voraus.

Die Pflichtverletzung liegt Ihrer Auffassung nach wohl in der Tatsache, dass die Bank den Wertverfall der Aktien, die als Sicherheit für das Darlehen, in dem Sperrdepot geführt wurden, einfach "geschehen ließ".

Um dies näher prüfen zu können, müsste die Sicherungsabrede, die Ihnen zusammen mit den Dalehensunterlagen vorliegen müsste, zur Verfügung gestellt und überprüft werden.

Es lässt sich aber in jedem Falle sagen, dass in diesem Verhalten der Bank überhaupt nur dann eine schuldhafte Pflichtverletzung gesehen werden könnte, wenn Sie auf den Kursverfall und die damit verbundene Schmälerung des Sicherungskapitals hingewiesen und die Bank ggf. aufgefordert haben, einem Verkauf der Aktien gegen Stellung einer anderweitigen Sicherheit zuzustimmen. Hat die Bank dies abgelehnt und die vermeidbaren Verminderung Ihres Vermögens damit sehenden Auges in Kauf genommen, dann kann sich daraus eine Schadensersatzverpflichtung ergeben.

Haben sie hingegen selbst nichts weiter unternommen, dann hätte sich das allgemeine Risiko solcher Wertanlagen verwirklicht. Eine Schadensersatzverpflichtung würde sich in diesem Fall meines Erachtens nicht durchsetzen lassen.

Ohne Einblick in die Unterlagen lässt sich hier nur eine allgemeine Antwort erteilen. Gern können Sie mich unverbindlich hinsichtlich einer weitergehenden Prüfung kontaktieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

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