Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Schadensersatzanspruch setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung der sich aus dem Darlehensverhältnis ergebenden Obliegenheiten der Bank voraus.
Die Pflichtverletzung liegt Ihrer Auffassung nach wohl in der Tatsache, dass die Bank den Wertverfall der Aktien, die als Sicherheit für das Darlehen, in dem Sperrdepot geführt wurden, einfach "geschehen ließ".
Um dies näher prüfen zu können, müsste die Sicherungsabrede, die Ihnen zusammen mit den Dalehensunterlagen vorliegen müsste, zur Verfügung gestellt und überprüft werden.
Es lässt sich aber in jedem Falle sagen, dass in diesem Verhalten der Bank überhaupt nur dann eine schuldhafte Pflichtverletzung gesehen werden könnte, wenn Sie auf den Kursverfall und die damit verbundene Schmälerung des Sicherungskapitals hingewiesen und die Bank ggf. aufgefordert haben, einem Verkauf der Aktien gegen Stellung einer anderweitigen Sicherheit zuzustimmen. Hat die Bank dies abgelehnt und die vermeidbaren Verminderung Ihres Vermögens damit sehenden Auges in Kauf genommen, dann kann sich daraus eine Schadensersatzverpflichtung ergeben.
Haben sie hingegen selbst nichts weiter unternommen, dann hätte sich das allgemeine Risiko solcher Wertanlagen verwirklicht. Eine Schadensersatzverpflichtung würde sich in diesem Fall meines Erachtens nicht durchsetzen lassen.
Ohne Einblick in die Unterlagen lässt sich hier nur eine allgemeine Antwort erteilen. Gern können Sie mich unverbindlich hinsichtlich einer weitergehenden Prüfung kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 17.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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