Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich kann zwar verstehen, dass Sie das Verhalten des Maklers wohl als etwas befremdlich empfinden, doch wird es nach Ihren Angaben wohl kaum möglich sein, dem Makler ein illegales Verhalten nachzuweisen. Dies ergibt sich aus folgenden Umständen:
Die Aussage des Maklers, dass der Eigentümer die Wohnung anderweitig vermietet habe und die Wohnung nicht mehr vermittelbar sei, wird sich letztlich nur schwer widerlegen lassen. Dass die Wohnung evtl. noch in einem Internetportal angeboten wird, heißt leider nicht zwingend, dass sie auch noch zur Verfügung steht. Oftmals werden die Internetangebote nur verzögert aktualisiert, sodass auch bereits vermittelte Objekte noch online sind. Darüber hinaus kann ein Makler grds. frei entscheiden, mit wem er einen Vertrag schließt und wem er somit eine Wohnung zeigt oder vermittelt.
Sie müssten dem Makler dagegen vollständig und konkret nachweisen können, dass das Objekt noch zur Verfügung steht und er von Ihnen widerrechtlich die Courtage fordern will bzw. ohne Zahlung der Provision die Wohnung nicht zeigen würde. Dazu reichen Ihre jetzigen Erkenntnisse aber nicht aus, zumal es sich - wie Sie selbst angeben - um reine Vermutungen handelt.
Sie könnten den Makler daher nur daran erinnern, dass er Sie wegen der anderen Wohnung kontaktieren wollte und ihn ggf. auch noch einmal darauf ansprechen, dass die von Ihnen zuerst bevorzugte Wohnung noch online sei und nachfragen, ob dieses Objekt wieder / noch zur Vermittlung steht.
Eine ausreichende Grundlage gegen den Makler rechtlich vorzugehen oder ihm ein illegales Verhalten nachzuweisen, sehe ich nach Ihren Angaben derzeit aber noch nicht. Erst wenn der Makler unzulässige Forderungen oder Bedingungen zur Vermittlung stellen würde, könnte sich evtl. ein Verdacht ergeben, dass das Verhalten des Maklers nicht rechtmäßig ist. Aber selbst dann müssten der Verdacht noch tiefergehend geklärt und erhärtet werden, bevor ggf. weitere Schritte eingeleitet werden könnten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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