Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen Eigenbedarf durch Scheidung benötige ich meine ET - Wohnung zurück.
Mein Mieter wurde bereits durch Anwalts schreiben und rechtzeitig per Boten informiert
und die Kündigungsfrist läuft nächste Woche ab.
Wie ist der weitere Ablauf ?
Gerne auch mit Hilfe im Raum Hamburg 22393
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt :
Ihr Mieter müsste die Wohnung bis spätestens zum Beendigungszeitpunkt in vertragsgemäßen Zustand an Sie übergeben.
Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich dazu raten, den Mieter durch anwaltliches Schreiben unter Setzung einer kurzen Frist zur Rückgabe der Wohnung aufzufordern und im Falle des furchtlosen Fristablaufs dann unverzüglich Räumungsklage bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht zu erheben.
Sollten Sie es wünschen, steht Ihnen meine Kanzlei hierbei selbstverständlich gerne zur Seite.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nino Jakovac
Rückfrage vom Fragesteller26. Januar 2016 | 09:17
Sehr geehrter Herr Jakovac
Dem Mieter wurde bereits durch anwaltliches Schreiben unter Setzung einer Frist zur Rückgabe der Wohnung aufgefordert. Leider antwortet er nicht !
Eine Räumungsklage beim örtlich zuständigen Amtsgericht in Hamburg scheint erforderlich.
Könnten Sie mich auch außerhalb der Stadt Hamburg vertreten ?
M.F.G. Timmermann
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt26. Januar 2016 | 09:43
Gerne kann ich Sie auch außerhalb Hamburgs vertreten!
Sollten Sie dies wünschen, benötige ich vorher den Mietvertrag, das Kündigungsschreiben sowie den Schriftverkehr des Anwalts. Die Unterlagen können Sie mir entweder per Email oder auf dem Postweg zukommen lasse.
Gerne können wir auch telefonisch miteinander Rücksprache halten. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.