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Vermieter zahlt trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll nicht die gesamte Kaution aus.

4. September 2012 17:56 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Zusammenfassung

Darf der Vermieter trotz Wohnungsübergabe die Kaution einbehalten?

Grundsätzlich ist die Kaution in voller Höhe nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Dem Vermieter wird jedoch eine Überlegungsfrist von 4-6 Monaten eingeräumt. Diese Frist muss aber einen Grund haben. Beispielsweise, wenn über die Nebenkosten bis zum Auszug noch keine Abrechnung erfolgen kann.

Hallo!

Ich suche hier einen Fachanwalt für Mietrecht, dem ein Streitwert von 400-500.-EUR nicht zu wenig ist, der also seinen Beruf nicht nur aus monetären Gründen sondern auch aus ethischen Gründen betreibt.

Fakten: Vermieter behält Kaution unrechtmäßig ein.

Trotz Übergabeprotokoll mit keinerlei Beanstandung.
Keine Endabrechnung Nebenkosten vorgelegt.
6 Monatsfrist verstrichen.

Möchte hier mein mir zustehendes Geld. Das ist alles.

Alle Unterlagen vorhanden.

BITTE NUR ANWALT AUS MÜNCHEN ODER UMGEBUNG (Südosten wäre am Besten!) Also: Keine Antwort bitte von Anwalt der gegen diesen Wünsche verstößt.

Vielen Dank!

Eingrenzung vom Fragesteller
4. September 2012 | 19:43

Ich hatte überlesen, dass Sie einen Anwalt aus München suchen.

Ergänzung vom Anwalt 5. September 2012 | 12:56

Hallo, habe gerade mit 123 telefoniert. Ich darf die Frage beantworten:-)

Grundsätzlich steht Ihnen die Rückzahlung der Kaution in voller Höhe nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Die Rechtsprechung (leider uneinheitlich) räumt dem Vermieter jedoch eine Überlegungsfrist ein. Er kann mit allem aufrechnen, was sich an Schuld aus dem Mietverhältnis ergibt. Miete, Schadensersatz, nicht bezahlte Betriebskosten, nicht erbrachte Schönheitsrep. etc. Diese Frist muss aber einen Grund haben. Beispielsweise, wenn über die Nebenkosten 2011 - bis zu Ihrem Auszug noch keine Abrechnung erfolgen kann, da bestimmte Informationen von Leistungsträgern (Wärme, Wasser, Strom) fehlen. Hat der Vermieter diese Infos und kann abrechnen, muss er dies unverzüglich tun. In der Praxis (Berlin und München) wird dem Vermieter eine Frist von 4-6 Monaten eingeräumt. Ich würde demnach sofort Abrechnung verlangen, aber erst in 3-5 Monaten einen Mahnbescheid beantragen oder auf Herausgabe klagen. Wichtig ist nämlich, dass Sie den Prozess gewinnen und nicht die Kosten tragen müssen.

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