Ich hatte überlesen, dass Sie einen Anwalt aus München suchen.
Hallo, habe gerade mit 123 telefoniert. Ich darf die Frage beantworten:-)
Grundsätzlich steht Ihnen die Rückzahlung der Kaution in voller Höhe nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Die Rechtsprechung (leider uneinheitlich) räumt dem Vermieter jedoch eine Überlegungsfrist ein. Er kann mit allem aufrechnen, was sich an Schuld aus dem Mietverhältnis ergibt. Miete, Schadensersatz, nicht bezahlte Betriebskosten, nicht erbrachte Schönheitsrep. etc. Diese Frist muss aber einen Grund haben. Beispielsweise, wenn über die Nebenkosten 2011 - bis zu Ihrem Auszug noch keine Abrechnung erfolgen kann, da bestimmte Informationen von Leistungsträgern (Wärme, Wasser, Strom) fehlen. Hat der Vermieter diese Infos und kann abrechnen, muss er dies unverzüglich tun. In der Praxis (Berlin und München) wird dem Vermieter eine Frist von 4-6 Monaten eingeräumt. Ich würde demnach sofort Abrechnung verlangen, aber erst in 3-5 Monaten einen Mahnbescheid beantragen oder auf Herausgabe klagen. Wichtig ist nämlich, dass Sie den Prozess gewinnen und nicht die Kosten tragen müssen.