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Vermieter kürzt Kaution nach einwandfreiem Übergabeprotokoll

| 7. August 2023 11:47 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

wir sind zum 31.7.2023 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Beim Auszug wurde von unseren Vermietern ein Übergabeprotokoll angefertigt auf dem keinerlei Mängel verzeichnet wurden.

Nun hat uns die Vermieterin kontaktiert (06.08.2023), dass Sie "auch nach einer Woche entkalken" leider keine Besserung festgestellt hat und daher die Duschstange und die Toilette austauschen muss und uns das entsprechend von der Kaution abziehen wird. Das wären schätzungsweise über 1.000 € Abzug. Beide Objekte waren, bis zu unserem Auszug auch noch in Gebrauch und einwandfrei nutzbar.

Kann man das anfechten auf der Grundlage, dass auf dem Protokoll keine Mängel erfasst worden sind und auch in Anbetracht dessen, dass es sich dabei um natürliche Gebrauchsspuren handelt ?

Viele Grüße,
Stephan Steinbach

7. August 2023 | 12:42

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sind die Sanitäranlagen in der Wohnung gebrauchs- und altersbedingt verkalkt, muss grundsätzlich der Vermieter diese Schäden beseitigen lassen, denn es handelt sich um Instandhaltungskosten (AG München, 07.07.2006 - 473 C 36207/05). Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen und auf Auszahlung der gesamten Kaution bestehen. Im Streitfalle kommt als Argument für Sie noch hinzu, dass die offensichtliche Verkalkung im Übergabeprotokoll nicht aufgenommen wurde. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass selbst bei von Ihnen schuldhaft verursachten Schäden nicht der Preis für z.B. eine neue Toilette verlangt werden darf, sondern es muss dabei auch der Wert der alten Toilette berücksichtigt werden - der geforderte Betrag darf diesen Betrag nicht überschreiten (Abzug "neu für alt""


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 9. August 2023 | 11:15

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