Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sind die Sanitäranlagen in der Wohnung gebrauchs- und altersbedingt verkalkt, muss grundsätzlich der Vermieter diese Schäden beseitigen lassen, denn es handelt sich um Instandhaltungskosten (AG München, 07.07.2006 - 473 C 36207/05). Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen und auf Auszahlung der gesamten Kaution bestehen. Im Streitfalle kommt als Argument für Sie noch hinzu, dass die offensichtliche Verkalkung im Übergabeprotokoll nicht aufgenommen wurde. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass selbst bei von Ihnen schuldhaft verursachten Schäden nicht der Preis für z.B. eine neue Toilette verlangt werden darf, sondern es muss dabei auch der Wert der alten Toilette berücksichtigt werden - der geforderte Betrag darf diesen Betrag nicht überschreiten (Abzug "neu für alt""
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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