Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vermieter nimmt Briefe nicht an

7. September 2012 18:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

folgendes:

Wir sind im April 2012 in unsere aktuelle Wohnung eingezogen. Bei Einzug war die Wohnung noch nicht fertig gemacht, es fehlte noch eine Treppe als Zugang vom Wohnzimmer zum Wohnungseigenem Garten und eine Duschtüre im Badezimmer für eine offene, Bodentiefe Dusche.

Kurz nach Einzug traten folgende Mängel auf:

Die gesamte Toiletten-Kontruktion ist marode, es ist ein Hänge-WC und rundherum sind bereits alle Fliesen mehrfach gebrochen, die Toilette senkt sich bei geringer Belastung schon um 4cm ab. Da es ein Altbau ist und der Boden schief ist, läuft beim Duschen (da keine Duschtür vorhanden ist) das Wasser unter die Toilette und hierbei in die Wand, da die kaputten Fliesen sich schon um einige CM verschoben haben.

Durch das Wasser ist nun die Wand nass, in der Küche, welche neben dem Bad liegt, befindet sich nun Schimmel an der Wand und der Parkettboden ist an der Wand entlang komplett nass.

Des weiteren haben wir noch folgende, kleinere Mängel:

Die Gartentreppe wurde noch nicht angebracht, daher führt die Balkontür quasi ins "Leere", der höhenunterschied von Balkontür zum Garten beträgt 1,00Meter - in meinen Augen eine Gefahrenquelle, die Türe lassen wir immer geschlossen, da kein weiteres Fenster vorhanden ist, ist hier ein ordentliches Lüften nur über die Balkontür möglich, heißt, dass sie genutzt werden muss.

Im Büro sind beide Fenster undicht, des weiteren sind sie so defekt, dass man sie weder kippen noch ganz öffnen kann.

Sämtliche neu eingebaute Zimmertüren haben sich so verzogen, dass man sie weder öffnen, noch schließen kann.

Die Heizung funktioniert regelmäßig nicht, wir müssen dann einen Schlauch vom Badezimmer bis in den Keller legen und den "Heizkasten" neu mit Wasser auffüllen, damit die Heizung wieder funktioniert.

Das waren die gröbsten Mängel.

Wir haben der Vermieterin bereits 4 Briefe mit Fristsetzungen zugesandt. Mitte Juni bekamen wir von der Vermieterin noch eine schriftliche Bestätigung, dass das Bad repariert wird - es ist aber seit dem überhaupt nichts passiert.

Seit dem haben wir von der Vermieterin weder etwas gehört, noch gesehen.

Zuletzt hatten wir ihr am 21.08.2012 einen Brief (alle Briefe gingen per Einschreiben an sie) mit einer letzten Frist von 14 Tagen zugesandt.

Da die Frist nun vorrüber ist und wir nichts gehört haben, wollte ich heute die fristlose Kündigung fertig machen.

Ich muss dazu sagen, dass ich schwanger bin und durch den Schimmel in der Küche bereits Probleme mit den Atemwegen habe.

Nun lag aber heute der Brief vom 21.08.2012 im Briefkasten, er kam zurück mit der Begründung "Nicht abgeholt".

Wie können wir hier nun verfahren?

Wir können nicht noch einmal 14 Tage warten.... zumal der Schimmel schon gesundheitsschädlich ist.

Können wir den Brief inkl. Kündigung noch einmal zusenden?

Wie ist hier die Rechtslage?

7. September 2012 | 19:17

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Frau H.,

in Ihrem Fall kommt eine fristlose Kündigung gem. § 569 BGB in Betracht, da Ihre Gesundheit durch die Vernachlässigung der Vermieterin in Gefahr ist und darüber hinaus noch in besonderer Weise schützenswert ist, durch die Schwangerschaft.

Die Tatsache, dass das letzte Einschreiben nicht abgeholt worden ist, lässt jedoch nicht die Zustellung entfallen, da nachweislich alle Einschreiben zuvor zugegangen waren und davon auszugehen ist, dass die Vermieterin wusste, dass es wieder ein Brief von Ihnen sein würde und diesen deswegen nicht abholt.

Sie können nunmehr mit kurzer Frist (kann wenige Tage sein) das Mietverhältnis kündigen, sollten dies dann aber per Einwurf-Einschreiben machen, was genauso wirksam ist, jedoch so der Zugang auf jeden Fall gesichert ist.

In diesem Schreiben sollten Sie noch einmal auf alles hinweisen, also die Chronik Ihrer Schreiben aufschreiben und den jeweiligen Inhalt, zuletzt mit dem nicht abgeholten Einschreiben und der Gesundheitsgefährdung durch den Schimmel, insbesondere wegen der Schwangerschaft und damit die Kündigung begründen.


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER