Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Pflanzung eines Baumes ist eine Maßnahme, die das Klima nachhaltig schützt. § 555b Nr. 2 BGB
. Somit ist dies eine Modernisierung.
Diese muss nach § 555d Absatz 1 BGB
geduldet werden.
Die Anpflanzung kann jedoch nur erfolgen, solange der Boden nicht gefroren ist. Deshalb kann leider nicht gewartet werden, bis Sie ausgezogen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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