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Vermieter duldet nach Absprache verspätete Mietzahlung,dann Mahnung mit Anwaltskosten

17. Juni 2010 23:31 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Leider habe ich ein Problem mit dem Anwalt meines Vermieters. Ich zahlte jeden Monat pünktlich meine Miete zum 20. jeden Monats, da das Geld vom Arbeitgeber erst am 15. überwiesen wurde. Diese Vorgehensweise wurde nach anfänglicher Absprache auch jeden Monat geduldet, alles war soweit in Ordnung. Nach über einem Jahr schickt mir ein Anwalt, welcher vom Vermieter beauftragt war, eine Mahnung für meine "verspätete" Miete, welche wie jeden Monat rechtzeitig angewiesen war. Er schrieb ich wäre in Verzug und hätte Anwaltskosten in Höhe von 120 Euro zu tragen. Ich antwortete umgehend, dass ich damit nicht einverstanden bin und bat den Anwalt, sowie auch den Vermieter um Klärung. Es erfolgte keine Entschuldigung, keine Rücknahme, der Anwalt setzt mich weiterhin mit Mahnungen unter Druck und besteht auf seine Gebühr.
Wie kann ich dagegen vorgehen und wie soll ich mich verhalten?

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Nach dem Gesetz und nach den meisten Mietverträgen ist die Miete zum Anfang des Monats, bis zum dritten Werktag fällig.

Hierauf kann der Vermieter bestehen, es sei denn, es wäre eine andere Absprache getroffen worden. Allein die Tatsache, dass Sie über 1 Jahr lang erst zum 20. gezahlt haben, reicht als Beweis für eine solche Absprache nicht aus. Sie müssen im Streitfall beweisen, dass der Vermieter einvernehmlich mit Ihnen die Fälligkeit nach hinten verschoben hat. Falls Sie diese Abrede nicht beweisen können, stehen Ihre Chancen schlecht. Eine regelmäßig verspätet gezahlte Miete stellt sogar einen Kündigungsgrund dar.

Falls es keine Einigung gibt, sollten Sie zum Anfang des Monats zahlen. Ob der Vermieter wirklich die Anwaltskosten gerichtlich durchsetzen wird, halte ich für unwahrscheinlich, allerdings wäre die Forderung wohl berechtigt, falls Sie wirklich im Verzug waren.

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