Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage lässt sich nicht abschließend beantworten.
Wenn die Spülmaschine mitvermietet ist, ist der Vermieter für deren Ersatz verantwortlich und hat daher die Kosten zu tragen.
Wenn sie nicht mitvermietet ist, sind Sie verantwortlich.
Leider weiß ich nicht, was im Mietvertrag steht und was mit dem Vermieter bezüglich Austausch vereinbart wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt