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Vermeidung von Klage wegen Kreditrückstand

| 4. Mai 2010 17:32 |
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Kredite


Beantwortet von


18:27

sehr geehrte damen und herren,

ich hatte hier schon einmal eine frage zu meinem kredit rückstand gefragt ... und zwar wegen umzugs und arbeitslosigkeit bin ich nun mit 5-6 raten in den verzug gekommen .... der herr von der bank möchte nun 500 euro aufeinmal um den kredit weiterlaufen zulassen .... können wir diese nicht zahlen möchte er klage einreichen .... er lässt gar nicht mehr mit sich reden :( was können wir denn nun noch tun? wir haben das geld nicht auf einmal :(
wenn die klage eingereicht wird dann kommt der gerichtsvollzieher, da wir aber nichts haben kann er nichts nehmen .... und dann? wenn ich dann eine arbeit aufnehme wird das gepfändet ? oder wie? oder kann man beim gerichtsvollzieher dann raten zahlen? kann man deswegen ärger mit dem gesetz bekommen?

mfg ...

Eingrenzung vom Fragesteller
4. Mai 2010 | 17:36
Eingrenzung vom Fragesteller
4. Mai 2010 | 17:37
4. Mai 2010 | 18:10

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern mit der Bank nicht mehr zu reden ist und Sie die geforderten Beträge nicht leisten können, werden Sie eine Klage kaum vermeiden können. Hier sollten Sie aber nochmals das Gespräch versuchen und unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich machen, welchen Betrag Sie zahlen können und diesen Betrag dannn ggfs. auch gleich in bar anbieten.

Lässt die Bank sich darauf nicht ein, könnten Sie zur Vermeidung einer Klage (und der Kostenforderung) dann nur noch ein notarielles Schuldanerkenntnis anbieten, in dem eine Ratenzahlung vereinbart wird. Dieses würde dann ein Urteil ersetzen, wäre aber vermutlich kostengünstiger.

Kommt es zur Vollstreckung, kann auch mit dem Gerichtsvollzieher in den meisten Fällen eine Ratenzahlung vereinbart werden; dabei kommt es auf die Höhe der Restschuld an..

Arbeitseinkommen wäre pfändbar, wobei allerdings Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zu beachten wären, Ihnen also ein gewisser Teil immer verbleibt.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 4. Mai 2010 | 18:23

nur noch eine frage meine freundin und ich wollen heiraten ... sie ist in privat insolvenz und bekommt alg 2 hat sie dann mit dieser sache irgendwas zu tun?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Mai 2010 | 18:27

Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern Ihre Freundin den Kreditvertrag nicht mitunterzeichnet oder sich sonstwie gesondert verpflichtet hat, kann sie nicht mit herangezogen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Ergänzung vom Anwalt 19. Mai 2010 | 11:24

Sehr geehrte Ratsuchende,

leider ist der Gebühreneinzug gescheitert. Daher werden Sie demnächst von der Staatsanwaltschaft Post bekommen.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung des Fragestellers 4. Mai 2010 | 18:45

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

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Rechtherzlichen dank diese Antwort hat uns sehr geholfen!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Stellungnahme vom Anwalt:

Sehr geehrte Ratsuchende,

offenbar gibt es Probleme mit dem Gebühreneinzug. Diese Probleme sollten Sie schnell beseitigen, da sich weiterer Ärger wegen eines verhältnismäßig geringen Betrag für sie nicht lohnen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Mai 2010
5/5,0

Rechtherzlichen dank diese Antwort hat uns sehr geholfen!!!!!!!!!!!!!!!!!


ANTWORT VON

(2929)

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26135 Oldenburg
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht