Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern mit der Bank nicht mehr zu reden ist und Sie die geforderten Beträge nicht leisten können, werden Sie eine Klage kaum vermeiden können. Hier sollten Sie aber nochmals das Gespräch versuchen und unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich machen, welchen Betrag Sie zahlen können und diesen Betrag dannn ggfs. auch gleich in bar anbieten.
Lässt die Bank sich darauf nicht ein, könnten Sie zur Vermeidung einer Klage (und der Kostenforderung) dann nur noch ein notarielles Schuldanerkenntnis anbieten, in dem eine Ratenzahlung vereinbart wird. Dieses würde dann ein Urteil ersetzen, wäre aber vermutlich kostengünstiger.
Kommt es zur Vollstreckung, kann auch mit dem Gerichtsvollzieher in den meisten Fällen eine Ratenzahlung vereinbart werden; dabei kommt es auf die Höhe der Restschuld an..
Arbeitseinkommen wäre pfändbar, wobei allerdings Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO
zu beachten wären, Ihnen also ein gewisser Teil immer verbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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nur noch eine frage meine freundin und ich wollen heiraten ... sie ist in privat insolvenz und bekommt alg 2 hat sie dann mit dieser sache irgendwas zu tun?
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern Ihre Freundin den Kreditvertrag nicht mitunterzeichnet oder sich sonstwie gesondert verpflichtet hat, kann sie nicht mit herangezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider ist der Gebühreneinzug gescheitert. Daher werden Sie demnächst von der Staatsanwaltschaft Post bekommen.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
Thomas Bohle