Man muss den Gesamtverlust als privates Veräußerungsgeschäft behandeln, da Sie die Coins wegen der FTX-Insolvenz nicht mehr nutzen konnten und die Chance auf Rückgewinn realistisch als endgültig verloren galt. Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Auszahlung ist der Verlust steuerlich realisiert. Die 181,53 USD, die Sie dieses Jahr vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sind kein zu versteuernder Gewinn, sondern eine nachträgliche Teilauszahlung auf die ursprüngliche Forderung. Steuerlich gesehen wird die Rückzahlung einfach mit dem realisierten Verlust verrechnet und ist kein eigenständiger steuerpflichtiger Vorgang. In Cointracking sollten Sie daher den ursprünglichen Verlust dokumentieren und die Rückzahlung als Ausgleichsbuchung, die Ihren Verlust mindert, eintragen. In Ihrer Steuererklärung für 2025 geben Sie lediglich den verbliebenen Verlust aus dem Jahr der Auszahlung an, eine separate Versteuerung der Rückzahlung ist nicht notwendig, da Sie keinen steuerbaren Gewinn erzielen, sondern nur einen Teil des Verlustes zurückbekommen. Alles bleibt im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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