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Verlorene Cryptos auf insolventer Börse FTX + Entschädung durch Insolvenzverwalter

14. Juli 2025 21:23 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe in 2022 Coins auf FTX gekauft, diese Börse ist November 2022 insolvenz gegangen. Nun hab ich durch Teilnahme am Insolvenzverfahren dieses Jahr 181,53 USD zurückerhalten, da ich auf der Börse noch Cryptos liegen hatte, an die ich aufgrund der Insolvenz nicht mehr rangekommen bin.

Ich erfasse alle meine Coins im Steuertool Cointracking, in dem ich auch später einen Steuerbericht fürs Finanzamt ziehen kann. Wie erfasse ich die Coins aus steuerlicher Sicht? Als Verlust? Und was ist mit der Zahlung vom Insolvenzverwalter? Muss ich diese Summe noch versteuern und in der Einkommenssteuererklärung 2025 (also im nächsten Jahr) angeben oder muss ich diese in Cointracking noch irgendwo angeben?

Der Support von Cointracking verweist mich mit diesen Fragen aus steuerlicher Sicht an einen Steuerberater.

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Man muss den Gesamtverlust als privates Veräußerungsgeschäft behandeln, da Sie die Coins wegen der FTX-Insolvenz nicht mehr nutzen konnten und die Chance auf Rückgewinn realistisch als endgültig verloren galt. Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Auszahlung ist der Verlust steuerlich realisiert. Die 181,53 USD, die Sie dieses Jahr vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sind kein zu versteuernder Gewinn, sondern eine nachträgliche Teilauszahlung auf die ursprüngliche Forderung. Steuerlich gesehen wird die Rückzahlung einfach mit dem realisierten Verlust verrechnet und ist kein eigenständiger steuerpflichtiger Vorgang. In Cointracking sollten Sie daher den ursprünglichen Verlust dokumentieren und die Rückzahlung als Ausgleichsbuchung, die Ihren Verlust mindert, eintragen. In Ihrer Steuererklärung für 2025 geben Sie lediglich den verbliebenen Verlust aus dem Jahr der Auszahlung an, eine separate Versteuerung der Rückzahlung ist nicht notwendig, da Sie keinen steuerbaren Gewinn erzielen, sondern nur einen Teil des Verlustes zurückbekommen. Alles bleibt im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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