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Verlängerte Probezeit

3. Mai 2021 00:38 |
Preis: 51,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo, ich habe ein Aufbauseminar hinter mir und bin derzeit in der verlängerten Probezeit

Nun meine Frage :

Kurz bevor ich den Brief erhalten habe zur Anordnung eines Aufbauseminars habe ich mir leider noch einen B-Verstoß eingefangen (Blitzer App benutzt) aber der Verstoß wurde auf dem Dokument nicht aufgelistet.

Wurde der B-Verstoß jetzt nicht gewertet weil er kurz vor dem Aufbauseminar passiert ist?

Und ich habe auch nie eine „Empfehlung für ein Psychisches Beratungsgespräch“ erhalten

Bin ich jetzt immernoch in der „ersten Stufe“ ? Und kann mir ein A-Verstoß „leisten“ ?

Das alles ist schon über 6 Monate her


Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

Sicher vorhersagen, was hier passiert oder schon passiert ist, kann man nicht, weil man die behördeninternen Vorgänge aus der Akte nicht kennt.

Es kann sein, dass Sie nichts mehr hören, da schon 6 Monate vergangen sind und die Verjährung drei Monate nach § 26 StVG beträgt. Allerdings nur, wenn keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen seitens der Behörde stattgefunden haben. Das kann auch eine Verfügung in der Akte sein, die man eben als Außenstehender nicht kennt.

Am besten warten Sie ab.

Eher unwahrscheinlich ist es, dass Sie nichts gehört haben, weil die Tat schon "mitgeahndet" ist, denn das Verfahren an sich müsste schon durchlaufen werden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 3. Mai 2021 | 13:51

Hallo, ich bin mir 100% sicher das ich nach dem Aufbauseminar keine Post erhalten habe von der Führerscheinstelle zwecks „Verwarnung und Empfehlung zum Psychischen Beratungsgespräch"

Also kann es sein das ich mir also noch ein A Verstoß erlauben kann?

Lg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2021 | 14:11

möglich ist das wie gesagt- es sieht nicht schlecht aus, aber Post kann noch kommen, denn die Verjährung ist drei Jahre

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