Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Sicher vorhersagen, was hier passiert oder schon passiert ist, kann man nicht, weil man die behördeninternen Vorgänge aus der Akte nicht kennt.
Es kann sein, dass Sie nichts mehr hören, da schon 6 Monate vergangen sind und die Verjährung drei Monate nach § 26 StVG beträgt. Allerdings nur, wenn keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen seitens der Behörde stattgefunden haben. Das kann auch eine Verfügung in der Akte sein, die man eben als Außenstehender nicht kennt.
Am besten warten Sie ab.
Eher unwahrscheinlich ist es, dass Sie nichts gehört haben, weil die Tat schon "mitgeahndet" ist, denn das Verfahren an sich müsste schon durchlaufen werden.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Hallo, ich bin mir 100% sicher das ich nach dem Aufbauseminar keine Post erhalten habe von der Führerscheinstelle zwecks „Verwarnung und Empfehlung zum Psychischen Beratungsgespräch"
Also kann es sein das ich mir also noch ein A Verstoß erlauben kann?
Lg
möglich ist das wie gesagt- es sieht nicht schlecht aus, aber Post kann noch kommen, denn die Verjährung ist drei Jahre