Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Zunächst: Sie wurden nicht "auf Prozesskostenhilfe verklagt". Ihr Gegner hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragt. Das Gericht wird diesem Antrag stattgeben, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass die Verteidigung gegen die Klage nicht ohne Erfolgsaussichten ist und die Einkommenverhältnisse des Beklagten zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreichend sind.
Sie haben nun die Möglichkeit zu beantragen, dass Ihrem Gegner keine Prozesskostenhilfe bewilligt wird, weil seine Rechtserteidigung z.B. mutwillig ist und ohne Erfolgsaussichten.
Sie müssen aber keine Stellung nehmen - das Gericht prüft die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe auch ohne Ihre Stellungnahme.
Die Stellungnahmefrist läuft im Übrigen ab Zustellung, nicht ab dem Poststempel oder dem Datum des Schreibens.
Ich empfehle Ihnen, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen. Offenbar wurde auch in Ihrem Namen Klage erhoben, da Sie andernfalls keine Post vom Gericht erhalten hätten. Möglicherweise hat der Gegner aber auch Widerklage erhoben und Sie sind nun - neben Ihrer Versicherung - Beklagter in diesem Verfahren. In diesem Fall wird der Anwalt der Versicherung in der Regel auch Sie vertreten können, sofern keine Interessenkollision droht - es steht Ihnen aber frei, einen eigenen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht