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Verkehsr. Meine Versicherung klagt, Beklagter fordert Prozesskostenhilfe von mir

20. Juli 2012 22:32 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Anfang des Jahres hatte ich einen Verkehrsunfall, der scheinbar „professionell" verursacht wurde.
Meine Versicherung (Debeka) hat Klage gegen den Unfallbeteiligten erhoben.
Heute bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht, dass der der Unfallbeteiligte mich auf Prozesskostenhilfe verklagt.
Zwei Fragen:
1.Das Schreiben vom Amtsgericht ist vom 05.07.12, der Poststempel auf dem Umschlag vom 16.07.12. Heute ist der 20.07.12.
Das Schreiben fordert mich auf binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen, sonst wird angenommen, ich widerspreche nicht. Gehe ich vom 05.07.12 aus, ist die Frist verstrichen.
Was soll ich tun?
2. Klagen tut ja meine Versicherung. Muss ich mir nun selbst auch einen Anwalt nehmen?

20. Juli 2012 | 22:59

Antwort

von


(919)
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52349 Düren
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Sehr geehrter Ratsuchender,


ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Zunächst: Sie wurden nicht "auf Prozesskostenhilfe verklagt". Ihr Gegner hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragt. Das Gericht wird diesem Antrag stattgeben, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass die Verteidigung gegen die Klage nicht ohne Erfolgsaussichten ist und die Einkommenverhältnisse des Beklagten zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreichend sind.

Sie haben nun die Möglichkeit zu beantragen, dass Ihrem Gegner keine Prozesskostenhilfe bewilligt wird, weil seine Rechtserteidigung z.B. mutwillig ist und ohne Erfolgsaussichten.

Sie müssen aber keine Stellung nehmen - das Gericht prüft die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe auch ohne Ihre Stellungnahme.

Die Stellungnahmefrist läuft im Übrigen ab Zustellung, nicht ab dem Poststempel oder dem Datum des Schreibens.

Ich empfehle Ihnen, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen. Offenbar wurde auch in Ihrem Namen Klage erhoben, da Sie andernfalls keine Post vom Gericht erhalten hätten. Möglicherweise hat der Gegner aber auch Widerklage erhoben und Sie sind nun - neben Ihrer Versicherung - Beklagter in diesem Verfahren. In diesem Fall wird der Anwalt der Versicherung in der Regel auch Sie vertreten können, sofern keine Interessenkollision droht - es steht Ihnen aber frei, einen eigenen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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