Sehr geehrter Anfragender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihrer Frau eine Geldbuße von EUR 50 und drei Punkte für die Nichtbeachtung der Vorfahrt unter Gefährdung des Vorfahrberechtigten droht.
Sie sollten sich mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ansonsten könnte darin wohl möglich das Verletzen einer Obliegenheitspflicht gesehen werden.
Zu den einzelnen Fragen kurz folgende Anmerkungen:
1. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
Niemand muss sich selbst belasten. Sie können auch einfach abwarten, was Ihnen der Staat nachweisen kann.
2. Ich werde einen Verteidiger mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen.
Die Einschaltung eines Verteidigers ist Ihr gutes Recht. Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit wird Ihnen das vermutlich nicht viel nützen. Sie schreiben ja, dass Ihre Frau eindeutig schuld war. Aber vor dem Hintergrund der Abstimmung mit der Versicherung des Dienstherren könnte die Einschaltung eines Anwaltes u.U. sinnvoll sein.
3. Ich gebe die Ordnungswidrigkeit zu.
4. Ich gebe die Ordnungswidrigkeit nicht zu.
Zugeben - und damit das Verfahren abkürzen - wollen Sie wegen der Versicherung zu jetzigen Zeitpunkt ja nicht. Abstreiten aber eigentlich auch nicht. Deshalb wäre einfach keine Erklärung abzugeben wohl am sinnvollsten.
5. ...Aushändigung sichergestellter Gegenstände...einverstanden.
6. ...Aushändigung sichergestellter Gegenstände...nicht einverstanden.
7. ...verzichte auf das Eigentum...sichergestellter Gegenstände...
8. ...verzichte nicht auf das Eigentum...sichergestellter Gegenstände...
Diese Punkte sind nur dann maßgeblich, wenn überhaupt Gegenstände sichergestellt (= von der Polizei in Verwahrung genommen) wurden. Nach Ihrem Sachverhalt ist dies nicht der Fall.
9. Darünber hinaus mache ich folgende Angaben... derzeit keine; siehe oben
Der Anhörungsbogen muss Ihnen aus Verfahrensgründen übersandt werden. Sie müssen aber nicht zwingend antworten. Daher sollten Sie zunächst mit einem Anwalt und der Versicherung abklären, wie hier weiter verfahren werden soll. Es steht ja auch noch die Regulierung des Schadens aus. Und das wird vermutlich deutlich teurer, als die hier verfolgte Ordnungswidrigkeit.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
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