Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass sich ein Verkehrsteilnehmer, der auf der Straße zunächst anhält und dann scheinbar grundlos einige Sekunden zuwartet, des rückwärtigen Verkehrs versichern muss, ehe er links abbiegt.
Problematisch dürfte hier aber die Beweislage sein, denn die Zeugin der Gegnerin gibt offenbar an, die gegnerische Fahrerin habe ordnungsgemäß Blinkzeichen gesetzt, habe sodann die Geschwindigkeit herabgesetzt und habe er dann nach links ausgeschert. Unterstellt, dies entspräche der Wahrheit, hätte sie nicht mit einem Überholvorgang eines anderen Verkehrsteilnehmers rechnen müssen.
Es geht im Ergebnis darum, den Sachvortrag Ihrer Frau beweisen zu können. Versuchen Sie, weitere Zeugen ausfindig zu machen, die den Unfall vielleicht durch Zufall beobachtet haben. Vielleicht haben Anwohner etwas mitbekommen.
Sollte der Unfall durch die Polizei aufgenommen worden sein, fordern Sie den Unfallbericht an. Existieren Fotos, die unmittelbar nach dem Unfallgeschehen aufgenommen wurden?
Gut möglich ist auch, dass das Schadensbild an den beschädigten PKW Aufschluss über den Unfallhergang bietet. Anhand der Beschädigungen könnte zu erkennen sein, ob das gegnerische Fahrzeug aus dem Stand heraus in die Seite des Autos Ihrer Frau gefahren ist oder ob dies mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 Km/h geschehen ist.
Je nach Schadenshöhe rate ich Ihnen, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn ich gehe nicht davon aus, dass die Schilderungen Ihrer Frau ohne Sachverständigengutachten bewiesen werden können. Sinn und Zweck eines solchen Gutachtens kann aber nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der Einblick in die Unterlagen hat. Es müsste auch geklärt werden, inwiefern Gutachterkosten erstattungsfähig wären, welcher Schaden bzw. Nutzungsausfall geltend gemacht werden könnte und welche Risiken und Chancen ggf. mit einer Prozessführung in dieser Angelegenheit verbunden wären.
Sollten Sie den Schaden gerichtlich geltend machen, gehe ich davon aus, dass es ohnehin zu einem Sachverständigengutachten kommen dürfte, sofern dies als Beweismittel angeboten werden würde.
Ich rate Ihnen dazu, nochmals mit Ihrer Versicherung zu sprechen, ob in Anbetracht des Ihnen entstandenen Schadens ein Anwalt eingeschaltet werden sollte, der den Schadensersatzanspruch geltend machen sollte. Offengestanden denke ich nicht, dass Sie in dieser Angelegenheit ohne Hilfe zu Ihrem Recht kommen. Was Sie nun eigenständig tun können, habe ich oben angeführt (weitere Zeugen, Unfallbericht, Fotos etc.).
Ich hoffe, Ihnen mit meiner ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben, auch wenn Sie vielleicht auf eine einfachere Lösung des Problerms gehofft haben mögen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.
Ich wünsche Ihnen in dieser Angelegenheit alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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