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15. April 2023 13:24 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

A wurde Nachts auf einer Landstraße von der Polizei auf dem Rad angehalten, da er kein Licht hatte.
Die Beamten sagten A er müsse einen AAK-Test machen. A entgegnete damit das er nicht müsse tat dies aber freiwillig, da A nicht mit auf die Wache wollte. Nach vollzogenem Test verweigerten die Beamten auf mehrfache Nachfrage, welcher Wert "gepustet" wurde. nach kurzer Diskussion ließen sie A mit dem Verbot der Weiterfahrt aber ohne Blutabnahme gehen. Sollte sich A nun sorgen machen? Sind AAK Werte im bestimmten Fällen vor Gericht verwertbar? Oder Folgt wohl auf die Verwarnung nichts mehr?

15. April 2023 | 14:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

die Verwertung von AAK-Tests ist vor den Gerichten zumindest nicht von Vornherein ausgeschlossen, allerdings sind diese Tests sehr angreifbar, was die Messung als solche anbetrifft, weil hier viele Fehler passieren können.

Insofern nehme ich in Ihrem Fall nicht an, dass noch etwas kommen wird, denn anderenfalls hätte die Polizei einen Bluttest gefordert.

Hier ahnte man offenbar, dass es für ein Delikt nach § 316 StGB nicht reichen würde.

Ohne Fahrfehler (Taumeln usw.) liegt bei Fahrradfahrern ohnehin erst ab 1,6 Promille eine Strafbarkeit vor.

Deshalb werden Sie hier sehr wahrscheinlich nichts mehr hören, wenn doch, sollten Sie sich nicht vor Einschaltung eines Anwalts äußern.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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