Sehr geehrte Fragende,
sehr geehrter Fragender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt stehen Ihrer Frau Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Fahrer/Halter des Fahrzeugs bzw. dessen Beifahrerin zu. Diese sollten Sie direkt gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, wie sie es offensichtlich auch beabsichtigen.
Dass der Fahrer Ihnen die Versicherungsdaten nicht herausgeben möchte ist ärgerlich, aber nicht weiter problematisch. Sie benötigen lediglich das Kennzeichen des Fahrzeugs. Da Sie angeben, der Unfall sei von der Polizei aufgenommen worden, liegt dort jedenfalls das Kennzeichen vor und Sie können es gegebenenfalls erfragen.
Sie können sich dann beim „Zentralruf der Autoversicherer" unter Angabe des Kennzeichens und des Schadenstages die gegnerische Haftpflichtversicherung nennen lassen. Der Zentralruf ist unter 0180-25 0 26 erreichbar. Dort können Sie sich auch gleich mit dem Versicherer verbinden lassen, um den Schaden anzumelden.
Gerne stehe ich Ihnen auch zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung. Die Inanspruchnahme von anwaltlicher Hilfe ist in Verkehrsunfallsachen zur Herstellung von „Waffengleichheit" regelmäßig anzuraten, da Sie es auf der Gegenseite mit Profis auf dem Gebiet der Schadensbearbeitung zu tun haben. Die hierbei entstehenden Gebühren des Rechtsanwalts sind als Teil Ihres Schadens ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, so dass Ihnen dadurch keinerlei Kosten entstehen. Sollten Sie eine Vertretung durch mich wünschen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung.
Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sattler
Rechtsanwalt
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte