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Verkaufsvollmacht für eine Eigentumswohnung

23. Mai 2014 00:10 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Ich habe von meinem Onkel eine relativ umfangreiche, notarielle Verkaufsvollmacht für eine Eigentumswohnung, die auch das In-Sich-Geschäft erlaubt. Ich möchte diese Verkaufsvollmacht nutzen, in dem ich die Eigentumswohnung zu 1% des tatsächlichen Verkehrswertes an mich selbst verkaufe. Könnte mein Onkel den Kaufvertrag anfechten?

Einsatz editiert am 23.05.2014 00:20:07

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die aufgeworfene Frage ist interessant und nicht unproblematisch und war daher auch schon Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Prinzipiell wäre das von Ihnen angeführte Geschäft möglich. § 181 BGB kann ausdrücklich durch Parteivereinbarung abgeändert und aufgehoben werden.

Allerdings hält der BGH Geschäfte, die der Vertreter zum Nachteil des Vertretenen abschliesst, für sittenwidrig und somit für nichtig:

BGH, Urt. v. 25.2.2002 -- II ZR 374/00

BGH, Urtl. v. 28.01.2014 -- II ZR 371/12

Dies wird mit der Sittenwidrigkeit des Missbrauchs der Vertretungsmacht begründet. Somit kann der Onkel den Vertrag notfalls zu Fall bringen. Sie können im schlimmsten Fall bei Überschreiten der Vollmacht gar auf Schadenersatz haften.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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