Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Sollte der Kunde wirklich eine Anzeige machen - was habe ich dann zu befürchten?
Wenn die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie gemäß § 160 Abs. 1 StPO
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden, ob Ihr Verhalten Anlass für die Erhebung einer Anklage bei Gericht gibt. Hierbei wird die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt ermitteln und Sie dazu auffordern, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern.
2. Sollte es zu einer Anzeige oder gar zu einer Gerichtsverhandlung kommen, was habe ich zu erwarten?
Das Gesetz sieht für einen Betrug eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Versuch wird regelmäßig milder bestraft. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe ermäßigt sich dann auf höchstens zwei Jahre. Die alternative Geldstrafe wird auch ermäßigt. Da Sie bisher aber noch nicht vorbestraft sind und der Schaden – auch wenn zurückerstattet – eher als gering anzusehen ist, ist bei Ihnen allenfalls eine Geldstrafe zu erwarten.
Eine Geldstrafe wird durch Anzahl und Höhe der Tagessätze ausgedrückt. In Ihrem Fall kommt eher der untere Bereich in Betracht, etwa eine Anzahl von 10 bis 30 Tagessätze. Für die Höhe des Tagessatzes ist Ihr monatliches Nettoeinkommen maßgeblich. Dividiert durch 30 ergibt die Höhe eines Tagessatzes.
3.Was passiert, nachdem er mich angezeigt hat - steht irgendwann die Polizei vor der Tür oder erhält man Post vom Anwalt oder wie ist das?
Die Staatsanwaltschaft wird Sie als Beschuldigter einer Straftat vernehmen. Wenn Sie von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen werden, sind Sie zum Erscheinen verpflichtet, vgl. § 163a Abs. 3 StPO
.
4. Wie soll ich mich verhalten ?
Sie sollten zunächst abwarten, ob der Kunde überhaupt Strafanzeige stellen wird. Sollte Ihr Angebot auf Ebay „Backlinking" tatsächlich rechtswidrig sein, hat der Kunde sicherlich eine gewisse Mitschuld, da er sich schließlich diesen vermeintlich rechtswidrigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen hat. Unter Umständen könnten Sie dem Kunden einen geringen Vergleichbetrag unterbreiten, um so die Angelegenheit abzuschließen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
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