Verkauf von GmbH-Anteilen beim Notar
Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen, eine GmbH besteht aus drei Gesellschaftern A,B und C. Für den Fall des Verkaufs von Anteilen steht den anderen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu mit einer festen Frist, sich darüber zu erklären. Gesellschafter A möchte an B verkaufen. C wurden die Anteile *nicht* wie im Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben von A schriftlich zum Kauf angeboten. Allerdings hat C auch kein Interesse an den Anteilen. Ein Notartermin wurde von A und B bereits festgelegt.
Meine Frage an Sie wären:
- Muss C zu diesem Termin beim Notar quasi zwangsweise erscheinen? Was passiert, wenn er nicht erscheint oder sich weigert zu unterschreiben? Wer trägt seine Auslagen (Fahrtkosten, Arbeitsausfall, etc)?
- Er hat nun doch Interesse an den Anteilen: kann er vor dem Notar die Nichteinhaltung der Frist aufgrund fehlendem schriftlichem Verkaufsangebot geltend machen? Darf der Notar trotz Regelverstoß dann dennoch den Kauf beurkunden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Eingrenzung vom Fragesteller
26. Juli 2011 | 10:23
Sehr geehrter Herr Anwalt,
es geht mir einzig und allein um kaum mehr als drei Sätze zur Antwort:
1. Ist C grundsätzlich verpflichtet, beim Notar zu erscheinen, und wer zahlt seine Auslagen?
2. Darf der Notar den Verkauf beurkunden, wenn C Regelverstöße geltend macht?
75,- € erscheinen mir da etwas zu hoch gegriffen.
Vielen Dank!
Eingrenzung vom Fragesteller
26. Juli 2011 | 11:05
Sehr geehrter Herr Anwalt,
vielen Dank für Ihre Information. Selbstverständlich ist GmbH-Recht umfangreich und in jedem Gesellschaftsvertrag steht etwas anderes drin. Mir gings es hier jedoch um eine eher allgemeine Information.
Zu Frage 2: das war genau meine Frage :-) Danke!
Zu Frage 1: Ich verstehe Ihre Antwort also so, dass wenn die Stimmen des Gesellschafters C zur Beschlussfähigkeit der Versammlung und für die Abtretung nicht notwendig sind, er auch nicht zwingend beim Motar erscheinen muss?
Eingrenzung vom Fragesteller
26. Juli 2011 | 11:26
Sehr geehrter Herr Anwalt,
vielen Dank für Ihre Auskunft, meine Fragen sind damit auch erschöpfend beanwortet.
Ich möchte meine Frage nun schließen und bitte Sie auch um die Abrechnung :-)
Viele Grüße nach Kiel!
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