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Verkauf von GmbH-Anteilen beim Notar

26. Juli 2011 09:24 |
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Gesellschaftsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen, eine GmbH besteht aus drei Gesellschaftern A,B und C. Für den Fall des Verkaufs von Anteilen steht den anderen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu mit einer festen Frist, sich darüber zu erklären. Gesellschafter A möchte an B verkaufen. C wurden die Anteile *nicht* wie im Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben von A schriftlich zum Kauf angeboten. Allerdings hat C auch kein Interesse an den Anteilen. Ein Notartermin wurde von A und B bereits festgelegt.

Meine Frage an Sie wären:

- Muss C zu diesem Termin beim Notar quasi zwangsweise erscheinen? Was passiert, wenn er nicht erscheint oder sich weigert zu unterschreiben? Wer trägt seine Auslagen (Fahrtkosten, Arbeitsausfall, etc)?

- Er hat nun doch Interesse an den Anteilen: kann er vor dem Notar die Nichteinhaltung der Frist aufgrund fehlendem schriftlichem Verkaufsangebot geltend machen? Darf der Notar trotz Regelverstoß dann dennoch den Kauf beurkunden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Eingrenzung vom Fragesteller
26. Juli 2011 | 10:23
Eingrenzung vom Fragesteller
26. Juli 2011 | 11:05
Eingrenzung vom Fragesteller
26. Juli 2011 | 11:26
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