Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Aktiv können Sie wenig tun, um in den "Genuss der Verjährung" zu kommen. Sie können vielmehr nur darauf hoffen, dass die Bank keine Maßnahmen einleitet, welche die Verjährung hemmen könnten. Bisher sind solche Maßnahmen offenbar noch nicht getroffen worden, insbesondere reicht es hierfür nicht, wenn der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung auffordert oder ihm eine Forderungsaufstellung zukommen lässt.
Wirksam hemmen könnte die Bank die Verjährung aber bspw. dadurch, dass sie Klage auf Zahlung gegen Sie erhebt oder die Zustellung eines Mahnbescheides veranlasst. Eine solche Zustellung wäre grds. sowohl an der Meldeadresse Ihres in Deutschland befindlichen Einzelunternehmens als auch an Ihrem im Ausland befindlichen Wohnort möglich. Ob die Bank solche Maßnahmen einleitet, können Sie leider nicht wirklich beeinflussen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Sehr geehrter Herr Mauritz,
vielen Dank für Ihre Antwort. "Offiziell" habe ich das Schreiben ja nicht bekommen, da dieser zu meiner Mutter in Frankreich geschickt worden ist. Soll ich auf dieses Schreiben reagieren (nach dem Motto Brief nie erhalten) bzw. meine Mutter indem sie schriftlich äußert, dass ich unter dieser Adresse nicht wohnhaft bin?
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
das erhaltene Schreiben ist, da es sich nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt, nicht geeignet, eine Hemmung der Verjährung zu bewirken. Eine Reaktion auf dieses Schreiben Ihrerseits ist daher grds. nicht erforderlich. Eine entsprechende Mitteilung, sie seien unter der Adresse nicht wohnhaft, würde insofern nicht weiterhelfen, als es sich bei dieser Adresse Ihren Angaben nach auch um die Adresse Ihres Unternehmens handelt und eine wirksame Zustellung dorthin grds. möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt