Meine vermietete Wohnung wird verwaltet und die Nebenkosten sind genau aufgeführt zur Weitergabe an den Mieter. Die Grundsteuer wird von mir direkt bezahlt und wurde von mir aus Unwissenheit nicht abgerechnet. Nun nach 4 Jahren bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Grundsteuern Nebenkosten sind und vom Mieter zu tragen sind. Der Mietvertrag sagt das auch aus.
Frage : Wie lange kann ich rückwirkend diese Nebenkosten einfordern?
die Nebenkosten können grundsätzlich innerhalb eines festen Zeitraumes noch nachgefordert werden.
Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt gemäß § 556 III 2 BGB
zwölf Monate.
Sie haben daher zumindest noch für das Jahr 2014 und das jetzige Jahr die Möglichkeit, die Abrechnung zu korrigieren. Die Jahre davor sind allerdings verjährt.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.