Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für Testamente kann die notarielle Form oder die handschriftliche Form ( handschriftlich geschrieben und unterschrieben ! ) gewählt werden.
Um die Formulierungen im Rahmen einer Erstberatung überprüfen zu können, senden Sie diese gern in Dateiform an info@kanzlei-steidel.de.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
5. Juli 2016
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10:01
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht