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Verein und Verwendung Mitgliedsbeiträge

30. Januar 2007 18:13 |
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Gesellschaftsrecht


Unser gemeinnütziger Verein stellt Wissenschaftlern 4-stellige Beträge als Zuwendungen für Forschung zur Verfügung. Die Überweisung erfolgt auf Privatkonten. Auf schriftl. Verwendungsnachweise wird verzichtet. Als Beleg dient der Vorstandsbeschluss und der Kontoauszug. Die Satzung sieht eine Unterstützung der Forschung vor. Darf auf die Nachweise verzichtet werden und dürfen die Gelder auf Privatkonten überwiesen werden? Die Wissenschaftler sind Mitglieder des Vereins. Der Gesamtbetrag dieser Überweisungen machen ca. 30% der Mitgliederbeiträge aus. Braucht es für die Durchführung nicht einen Beschluss der Mitgliederversammlung?

Eingrenzung vom Fragesteller
30. Januar 2007 | 19:22
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