Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des durch Sie mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
1) Eine Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal pro Geschäftsjahr stattfinden. Es ist aber möglich in der Satzung regelmäßige Gesellschafterversammlungen festzulegen.
2) Gesellschafter der gGmbH wäre alleine der Verein als juristische Person.
3) Zur Gesellschafterversammlung müssen nur die Gesellschafter geladen werden, in Ihrem Fall der Verein. Weitere Personen können geladen werden.
4) Der Vorstand des Vereins und die Geschäftsführer der Gesellschafter können direkt miteinander agieren. Die Geschäftsführung der gGmbH ist aber grundsätzlich entkoppelt vom direkten Einfluss des Vereins, dieser kann direkt nur über die Gesellschafterversammlung Einfluss ausüben.
Da ich den Eindruck habe, dass Ihre Frage auf einen ganz bestimmten Zusammenhang abzielt, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie die Möglichkeit nutzen Ihr Anliegen mittels der kostenlosen Nachfragefunktion weiter zu präzisieren.
Mit freundlichen Grüßen
8. Oktober 2019
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20:29
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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