Verdacht nach der Antragsstellung auf die EU-Aufenthaltskarte - Personalausweis verloren
6. Januar 2010 02:26
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Preis:
30€
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Temuri Kakachia
Sehr geehrter Herr Kakachia,
Erstmals lassen Sie mir Ihnen ein frohes und gesundes Neujahr wünschen.
So, zum meinem Fall:
ich rücke nah, Sie als meinen Rechtsanwalt einzuschalten, aber bevor ich diesen Schritt eingehe, erlauben Sie mir, Sie über den weiteren Stand der Sache zu informieren und noch dazu Ihnen einige Fragen zu stellen.
Wie Sie mir letztes Mal beraten haben, ich habe meine Frau für den Termin nicht überreden können und bin allein zur ABH gegangen und habe der zuständige Sachbearbeiter über die aktuelle Lage meiner Ehe. Dass wir tatsächlich in der letzten Zeit regelmäßig zum Streit gekommen sind, was dazu führt, dass sie einige Tage vor den Weihnachten zu ihren Eltern nach Frankreich zurückgegangen ist. Der Sachbearbeiter hat sogar überlegt, die Befragung mit mir allein zu führen, aber er hat in letztem Moment nach Konsultation ihres Vorgesetzten darauf verzichtet. Dann wurde mir einige Fragen wie zum Beispiel, ob meine Frau ihre Arbeitsstelle niedergelegt hat, was ich geantwortet habe. Eine unterschriebene Kopie behalte er in meiner Akte. Hierunter das angefertigte Protokoll:
Protokoll
Bez.: Aufenthaltsrechtliche Angelegenheit des XXX Staatsangehörigen XYZ
hier: Klärung des Aufenthaltsrechts
Auf Vorladung erscheint der obengenannte heute (04.01.2010) um 8 Uhr ohne seine Ehefrau und erklärt hierzu Folgendes:
Ich konnte meine Ehefrau zu dem heutigen Termin nicht mitbringen; wir hatten seit einiger Zeit familiäre Probleme bzw. Streit, und meine Ehefrau ist vor den Weihnachtsfeiertagen zu ihren Eltern nach Frankreich zurückgegangen.
Ob sie auch ihre Arbeitsstelle aufgegeben hat, weiß ich nicht.
Ich werde gegeben falls mit einigen Familienangehörigen versuchen, sie wieder zur Rückkehr zu bewegen.
Ich studiere zurzeit WI. im 3. Semester, ein Abschluss ist noch nicht abzusehen.
Für die Richtigkeit:
XYZ
Was mich stört, ist dass ich ihm meinen Wunsch erzählt habe, nach Frankreich zu der Familie meiner Frau zu fahren, um nach der Versöhnung zu suchen, und dass ich dafür eine gültige oder sogar eine provisorische Aufenthaltserlaubnis brauche, um mich frei zu bewegen. Dies wurde mir verweigert. Wenn ich denke, dass die ABH meine Ehe kaputt gemacht hat, dadurch dass sie mich in einer Situation versetzt hat, wo meine Frau zu Hause alles gemacht hat (Miete und Telefonrechnungen bezahlt, für das Essen ausgegeben hat etc.).Dies sorgte regelmäßig für Spannungen zu Hause. Das heiß, dass ich lebe seit dem 01.01.2010 in Deutschland ohne ein einziges Dokument, was zeigt, dass ich hier legal lebe. Schlimmer noch ist, wie könnte ich in Frankreich machen, falls ich von der französischen Polizei kontrolliert bin?
Zum Schluss sagt mir der ABH-Sachbearbeiter, dass ich ihm mitteile, wenn irgendwelche Entwicklung inzwischen gibt.
Was meine Frau angeht, hat sie vor einigen Wochen ihren Personalausweis verloren und hat auch einen Antrag auf einen neuen gestellt.
1°- Hat dieser einen Einfluss, falls wir ohne diesen im Prozess einziehen?
Jetzt vielleicht nur zu Ihrer Information; Mein Erststudium wurde schon seit Anfang 2008 abgeschlossen, was ich jetzt mache, ist nur ein Zweitstudium. Meine Frau und ich haben noch nie in Deutschland weder staatliche noch private Hilfen beantragt oder bekommen. Wir (meine Frau und ich) sind in Deutschland auch noch nicht bestraft worden.
Nun dass Sie über diesen Fall noch neue Informationen bekommen haben,
2°- Was wäre Ihre Empfehlungen dazu (jetzt angreifen oder noch mit der oben genannten Frau-Geschichte erstmals noch probieren)?
3°- Mein Wunsch wäre schon auch langsam mit Ihnen privat zu kommunizieren (E-Mails, Telefon etc.), aber ich brauche dafür Ihre Erlaubnis.
Ich schätze gerne Ihre Beratungen und freue mich sehr von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Dodolida