Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

VERKEHSRECHT Führerschein entzogen

4. April 2025 00:26 |
Preis: 47,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


09:49

Mir wurde der Führerschein entzogen. Jetzt wurde ich beschuldigt, ohne FS einen Unfall mit dem Auto meiner Schwester verursacht zu haben. Auch meine Schwester wird beschuldigt, mir das Auto gegeben zu haben. Es war aber meine Schwester, die das Auto gefahren hat und gegen eine Mauer gestreift ist. Ich habe den Schaden allerdings gemeldet, daher geht das Gericht davon aus, dass ich auch gefahren bin. Was schreibe ich jetzt als Stellungnahme dem Gericht? Oder schreibe ich gar nichts oder nehme ich mir einen Anwalt?

4. April 2025 | 01:02

Antwort

von


(178)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation ist es ratsam, zunächst keine Stellungnahme gegenüber dem Gericht abzugeben. Stattdessen sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der für Sie Akteneinsicht beantragt. Dies ist wichtig, um die genaue Beweislage und die Vorwürfe gegen Sie und Ihre Schwester zu verstehen.

Laut den Informationen im Kontext ist es oft sinnvoll, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, insbesondere wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Ein Anwalt kann nach der Akteneinsicht eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln und gegebenenfalls eine Stellungnahme für Sie abgeben.

Es ist wichtig, dass Sie keine voreiligen Angaben machen, die möglicherweise gegen Sie verwendet werden könnten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen, basierend auf den Informationen in der Ermittlungsakte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 4. April 2025 | 06:28

Hab ich selbst denn kein Recht, meine Akte einzusehen? Nur ein Anwalt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. April 2025 | 09:49

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nur ein Anwalt kann für Sie Akteneinsicht beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(178)

Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER