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Urheberrechtsverstoß durch Italiener

26. August 2016 09:20 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir fertigen für unsere Produkte (Mode) mit erheblichem Aufwand eigene Bilder aller Artikel an. Nun haben wir feststellen müssen, dass eine italienische Firma unsere Bilder auf Ebay und in deren eigenen Shop für gewerbliche Zwecke nutzt.
Insgesamt düfte es sich um 30-40 Bilder in hoher Auflösung handeln.
Nach deutschem Recht ist mir klar wie die Vorgehensweise in so einem Fall wäre, aber wie sieht das in Italien aus?
Welches Recht greift hier, ist ein italienischer Anwalt notwendig, wo findet eine gerichtliche Auseinandersetzung statt ?

26. August 2016 | 10:38

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn sich das Angebot des italienischen Unternehmens (auch) an deutsche Abnehmer richtet, können Sie sich auf deutsches Urheberrecht berufen und einen Gerichtsstand in Deutschland wählen.

Schwieriger wird es, wenn sich das Angebot nur an italienische Kunden richtet (z.B. Seite nur auf italienisch, Lieferung nur nach Italien). Zwar könnte man auch dann unter Berufung auf den EuGH (22.01.2015 - C-441/13 ) einen Gerichtsstand in Deutschland begründen und deutsches Recht für anwendbar halten, da die Webseite rein technisch auch in Deutschland abrufbar ist. Dies ist allerdings rechtlich nicht unumstritten. Zudem könnten Sie in Deutschland nur den Schaden geltend machen, der auch in Deutschland entstanden ist. Daher ist eine tiefergehende Prüfung unumgänglich.

Ich rate deshalb auch an, eine sowohl auf deutsches als auch italienisches Recht oder auf internationales Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen. Die Kollegen können dann prüfen, welche weitere Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall am erfolgsversprechendsten ist

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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