Sehr geehrte Ratsuchende,
völlig unproblematisch wäre die Angelegenheit, wenn Sie selbst eine redaktionelle Aufbereitung der von Ihnen bezogenen Informationen vornehmen würden, also die bezogenen Informationen nur als Ausgangspunkt einer eigenen redaktionellen Leistung machen, indem Sie unter Verwertung der Informationen eigene, neue Beiträge schreiben.
Was Sie vorhaben, ist jedoch eine Art Pressespiegel, bei dem im wesentlichen fremde Leistungen weiterverbreitet werden.
Hier gilt das normale Urheberrecht, bzw. die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Herausgeber. Das bedeutet, sie dürfen die bezogenen Informationen nur dann ganz oder teilweise unverändert weiterverbreiten, wenn Sie (1) die entsprechende Genehmigung des Herausgebers besitzen und (2) die Quelle nach Vorgabe des Rechteinhabers angeben.
Zumeist sehen die entsprechenden Bedingungen mindestens eine ausdrückliche, meist schriftliche Genehmigung vor, die aber auch generell, also für eine unbestimmte Vielzahl von Meldungen im Voraus erteilt werden kann. Setzen Sie sich unbedingt diesbezüglich mit den jeweiligen Rechteinhabern in Verbindung.
Was die Quellenangabe angeht, gilt generell: Eine zusammenfassende Quellenangabe am Fuß der jeweiligen Publikation reicht aus. Allerdings müssen jedem einzelnen Artikel eindeutig die Quellen zugeordnet werden, also z. B. über Fußnoten. Einzelheiten hängen jeweils von den Bedingungen des einzelnen Rechteinhabers ab, also z.B. kann verlangt werden, dass die Quelle direkt am Artikel angegeben wird, dass zum Urheber verlinkt wird, oder dass direkt zum jeweiligen Originalartikel verlinkt wird etc.
Was die Einstellung in Datenbanken angeht, ist die rein(!) interne Nutzung unproblematisch möglich. Sobald aber Dritte, z.B. über das Internet, Zugriff erhalten, gilt auch hier alles oben gesagte. Zu beachten ist, dass gerade für die Aufnahme in Datenbanken besondere Lizenzbedingungen gelten können. Hier ist in den jeweiligen Bedingungen der Urheber strikt darauf zu achten, ob hier neben Vorgaben für Nutzung und Vervielfältigung gesonderte Regelungen für elektronische Speicherung und Verarbeitung und die Aufnahme in Datenbanken gelten. Denn dies ist oft ganz untersagt oder nur gegen teures Geld möglich, da die Verlage oft eigene Datenbanken oder Periodika auf CD/DVD herstellen, die hierdurch geschützt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte