Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorab: für eine konkrete abschließende Einschätzung wäre es erforderlich, das fertige Titelbild zu betrachten. Dies ist an dieser Stelle leider nicht möglich, ich möchte aber versuchen Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung anhand Ihrer Schilderung zu geben.
Zunächst müsste differenziert werden, was und wie genau geschützt werden kann. Hier geht es also offensichtlich um die Dokumente. Hier kommt auf den ersten Blick ein Schutz nach Markenrecht bzw. Urheberrecht in Betracht.
Die Frage nach dem Markenrecht würde sich dann stellen, wenn geschützte Marken bzw. Logos etc. dargestellt werden. Dieses ist nach Ihrer Schilderung nicht der Fall. In diesem Fall bleibt noch die Frage, ob Ihr Vorhaben urheberrechtlich in Ordnung ist.
Die von Ihnen genannten Dokumente können im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein. Zwar habe ich diese Dokumente nicht gesehen, es ist aber davon auszugehen, dass hier ein urheberrechtlicher Schutz besteht, was beispielsweise einzelne Formulierungen oder die konkrete Gestaltung / Layout angeht, sofern diese zumindest in Bezug auf einzelne Bestandteile, nicht etwa behördlich vorgegeben ist, was zum Beispiel bei einem Serviceheft sicherlich nicht der Fall ist.
Das Einscannen und Veröffentlichen auf der Website würde eine Vervielfältigungshandlung darstellen, die grundsätzlich dem Urheber vorbehalten ist. Mit anderen Worten würde ein solches Vorgehen grundsätzlich als Urheberrechtsverletzung gewertet und vom Urheber/Rechteinhaber (zum Beispiel mit einer Abmahnung) geahndet werden können. Die 1 zu 1- Übernahme sollten Sie daher vermeiden.
Wenn Sie sich inspirieren lassen, wäre noch die Frage, ob sie diese Dokumente als Grundlage nehmen dürfen. Hierbei kommt es juristisch auf die Frage an, ob es lediglich eine (unzulässige) Bearbeitung oder eine (freie Verwendung) des ursprünglichen Werkes (also das jeweilige Dokument) ist. Dies ist eine Frage des Einzelfalles und liegt lediglich dann vor, wenn ein völlig neues urheberrechtliches Werk entstanden ist. Dieses ist immer eine Wertungsfrage im Einzelfall und hängt von der konkreten grafischen Gestaltung ab.
Wenn Sie sichergehen wollen, keine Probleme zu bekommen, sollten die Dokumente jedenfalls nicht verwendet werden, jedenfalls nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung. Andernfalls könnten sie ihren Auftraggeber auf die Problematik und das restliche Haftungsrisiko hinweisen und Ihren Auftraggeber selber entscheiden lassen. Hier müssten sie aber bitte berücksichtigen, dass im Fall der Fälle nicht nur ihr Auftraggeber, sondern auch sie Probleme bekommen könnten, so dass Sie bitte meine Ausführungen oben berücksichtigen sollten.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben
Mit freundlichen Grüßen von der Nordsee
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt