Sehr geehrte Ratsuchende,
Ich danke für Ihre Frage, die ich gerne für Sie beantworten möchte. Beachten Sie dabei, dass auf diesem Forum lediglich eine erste Orientierung gegeben werden kann. Nachhaltige rechtliche Prüfungen erfordern eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der konkreten Angelegenheit, in Ihre Fall mit der konkreten Darstellung, die Sie auf Ihrer Webseite planen.
Tatsächlich hängt der Urheberschutz für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art von der konkreten Individualität der Gestaltung ab. Gegenstand des Schutzes ist daher nicht das in der Darstellung enthaltene Gedankengut - es sei denn, es besitzt selbst eine individualisierbare Gestaltungstiefe. Dies ist aber bei wissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten nicht der Fall, da es bei diesen lediglich um eine objektive Richtigkeit oder Unrichtigkeit geht. Dies dürfte auch auf die Messwerte zutreffen, solange diese nicht durch ein Verfahren entstanden sind, welches an sich dem Urheberrecht unterliegt. Wenn dieses Verfahren also selbst eine entsprechende Gestaltungstiefe aufweist, dürfen die Messwerte nicht verwendet werden.
Zu trennen ist hiervon jedoch die konkrete und damit "individuelle" Darstellung. Diese dürfen Sie nicht einfach übernehmen. Sollten Sie die individuelle Darstellung verändern wollen und somit selbst ein Werk im urheberrechtlichen Sinne schaffen, so unterliegt dieses Ihrem Urheberrecht. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Sie die Einwilligung desjenigen einholen, der das Grundwerk geschaffen hat.
Daraus folgt also, dass Sie die Messwerte als wissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten verwendet werde dürfen, wenn es sich um sogenannte Rohdaten handelt. Die konkrete Darstellung darf nicht übernommen werden.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass diese Erstberatung eine unmittelbare Prüfung nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas R. Krajewski
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