Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Frage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Die Bestattungspflicht ist in landesrechtlichen Bestattungsordnungen geregelt. Diese rechts Bestimmungen beinhalten grundsätzlich keine Ausnahmetatbestände, wonach keine Bestattungspflicht besteht.
Die Rechtsprechung hat aber erkannt, dass es in vielen Fällen von Verfassungswegen für den Betroffenen (also hier Sie), eine unbillige Härte darstellen würde, wenn er zu den Bestattungskosten herangezogen wird.
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass die Bestattungspflicht aufgrund des engen familiären Abstammungsverhältnisses besteht. Sofern ein solches Verhältnis aber lediglich biologisch besteht und besondere Umstände des Einzelfalles, wie etwa körperliche und / oder seelische Misshandlungen durch den Erblasser hinzukommen,ist nach der Rechtsprechung einiger Gerichte keine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten gegeben.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessante Link zu einem entsprechenden Gerichtsurteil beigefügt:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0540020080006661+A
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach.
Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag !
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774
31. Mai 2010
|
12:49
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht