Untreue aufgrund Mietvergünstigung
9. April 2008 14:53
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Preis:
30€
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Ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Anlage, bestehend aus 127 Eigentumswohnungen und einer Wohnung im gemeinschaftlichen Besitz. Diese Wohnung ist in der Teilungserklärung als Hausmeisterwohnung bezeichnet. Die Anlage wird von einer professionellen Verwaltung betreut.
Die Beschäftigung des vorletzten Hausmeister begann Anfang 2004 und er zog mit seiner Familie in die Hausmeisterwohnung. Anfang 2007 verstarb der Hausmeister und die Verwaltung verkündete in der Eigentümerversammlung Anfang März 2007 unter Verschiedenes, daß die Witwe gerne in der Wohnung bleiben und auf Geringverdienerbasis die Treppenhäuser putzen würde. Die Verwaltung bemüht sich deshalb einen Hausmeister zu finden, der nicht auf die Hausmeisterwohnung angewiesen ist. Das ist im Protokoll der Eigentümerversammlung niedergeschrieben. Ich glaube mich zu erinnern, daß auch gesagt wurde, daß die Hausmeisterwitwe eine Ganztagsbeschäftigung hat. Von der Verwaltung wurde verschwiegen, daß der Verwendungszweck der Hausmeisterwohnung eine Vereinbarung ist und nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden kann.
Mit der Betriebskostenabrechnung für 2007 bewahrheitete sich meine Vermutung, daß die Hausmeisterwohnung der Hausmeisterwitwe weiterhin mit einer Mietvergünstigung überlassen wird. Die tatsächliche Kaltmiete beträgt monatlich € 315,-. Die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel 2006 / 2007 umfaßt die Spanne von € 450,- – 600,- (Mittelwert € 525,-). Eine Zustimmung der Eigentümer wurde von der Verwaltung nie eingeholt. Nach meiner Meinung ist diese Mietvergünstigung für eine Hausreinigungskraft auf Geringverdienerbasis mehr als ungewöhnlich.
Als ich das Thema bei der Eigentümerversammlung ansprach, erregte ich den lauten Unwillen einiger Miteigentümer, die die Mietvergünstigung als soziales Engagement sehen.
Es geht mir primär nicht um die € 20,-, die mein Anteil an der Mietvergünstigung sind, sondern um den Griff der Verwaltung in meine Geldbörse zugunsten eines Dritten. Ferner vermute ich, daß die vergünstigte Miete von der Verwaltung nicht bei der Lohnabrechnung angeführt wird und Sozialabgaben nicht geleistet werden.
Meine Frage ist: Liegt hier eine Straftat vor und ist es möglich und sinnvoll eine Strafanzeige gegen die ausführenden Personen der Verwaltung zu erstatten?