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Unterstützung /Auswirkung auf Rente, Steuer

22. März 2006 13:07 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Eine Person bezieht 700 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente (Grad der Erwerbsunfähigkeit 60%) sowie Hartz IV in Höhe von 9 Euro (richtig: neun!). Nach Zahlung der Miete etc. verbleiben gerade noch 150 Euro zum Leben. Wohnungszuschuß etc. bekommt die Person nicht. Die Person soll finanziell unterstützt werden (keine Verwandschaftsbeziehung). Kann sie z.B. mit 500 oder 1.000 Euro monatl. unterstützt werden und welche Auswirkungen auf ihre Rente, Steuer u. Versicherungsbeiträge hätte dies? Es sollte so sein, daß die Zuwendung der bedürftigen Person zukommt und nicht dem Finanzamt oder der Versicherung.

22. März 2006 | 13:46

Antwort

von


(9)
Hallesche Str. 81
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel: 03475-614878
Web: https://benjamin-quenzel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Unterstützung lässt in der avisierten Höhe die Bedürftigkeit nach SGB II entfallen, so daß in diesem Rahmen keine ALG-II-Leistungen mehr gezahlt werden können.

Grundsätzlich wären die Einkünfte auch als wiederkehrende Bezüge im Sinne von § 22 Nr. 1 EStG auch zu versteuern. Da ihre Rente auch mit dem Ertragsanteil versteuert werden kann, könnte – was von der tatsächlichen Höhe der mtl. Zahlung angeht – auch eine Steuerpflicht dem Grunde nach eintreten, wenn die Person das steuerliche Existenzminimum überschreitet. Eine Vermeidung der Steuerpflicht ist bei dieser beabsichtigten Unterstützungsleistung den Buchstaben des Gesetzes nach nicht möglich.

Die Auswirkungen auf Ihre Rente hängen von den mir nicht bekannten Bedingungen ihres Rentenversicherungsträgers ab, die mit ihnen vereinbart ab, ggf. könnten im Rahmen eines Nachbeschäftigungsverbotes auch Einkommensgrenzen veranlagt sein, die den Bezug der Rente aussetzen.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Rückfragefunktion jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Benjamin Quenzel
(Rechtsanwalt)


ANTWORT VON

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