Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuständig für die Schadensregulierung dürfte hier die Gebäudeversicherung sein, die auch Wasserschaden in der Form des Leitungswasserschadens grundsätzlich abdeckt.
Allerdings werden die eigentlichen Reparaturkosten der Schadstelle meist nicht von der Versicherung übernommen. Etwas Anderes gilt bei Rohrbrüchen, die in den meisten Fällen besonders vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Gelegentlich werden auch sogenannte Such- und Rettungskosten übernommen, wenn dies in den Versicherungsbedingungen oder in dem Versicherungstarif enthalten ist. Dies sollten Sie anhand Ihrer Unterlagen prüfen. Sofern es sich bei den Kosten für den Klempner um sogenannte Suchkosten oder Rettungskosten handelt könnte ggf. eine Kostenübernahme durch die Versicherung möglich sein. Dies hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und davon, was der Klempner genau gemacht hat.
Wegen der Fliesenarbeiten wäre zu klären, wodurch genau die Schäden entstanden sind. Handelt es sich um sogen. Such- oder Rettungskosten, käme evtl. eine Kostenerstattung in Betracht, wenn diese mit versichert wären. Auch wenn die Fliesen sich z. B. unmittelbar durch den Wasserschaden gelöst hätten, käme u. U. eine Kostenübernahme durch die Versicherung in Betracht. Insofern müsste der Sachverhalt erst noch weiter aufgeklärt werden, um zu prüfen, ob eine Regulierungspflicht für die Versicherung bestehen könnte.
Im übrigen ist zu beachten, dass für Fliesenarbeiten meist nur der jeweilige Zeitwert angesetzt wird. Eine volle Kostenübernahme scheidet daher selbst wenn es sich um Such- oder Rettungskosten handeln würde, in den meisten Fällen aus.
Sie sollten daher noch einmal nachprüfen, welche Kosten in Ihrem Versicherungsvertrag mit abgedeckt sind. Sollten z. B. die Such- und Rettungskosten mit versichert sein und handelt es sich bei den Klempnerkosten und den Fliesen um solche Kosten, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen und Zahlung verlangen.
Des Weiteren sollten Sie, wenn die Versicherung die Ablehnung nicht begründet hat, nachfragen, weshalb die Kosten abgelehnt wurden. Ohne genaue Begründung der Ablehnung der Kostenerstattung kann nicht ausreichend geprüft und beurteilt werden, ob die Entscheidung der Versicherung richtig ist.
Daher rate ich Ihnen an, die Angelegenheit ggf. noch einmal tiefergehend anwaltlich vor Ort anhand der Versicherungsunterlagen und den Unterlagen zum Schadensfall prüfen zu lassen und danach das weitere Vorgehen zu klären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierungshilfe geben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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