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Unternehmer zahlt nach verursachten Umzugsschäden nicht

19. Dezember 2006 16:50 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mir nicht sicher, ob mein Anliegen in der richtigen Kategorie eingestellt wurde.

Die Vorgeschichte
So ziemlich vor einem Jahr (Anfang Dezember 2005) bin ich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels 600km tief in den Süden gezogen. Um all meine Sachen transportieren zu lassen, hatte ich vor, einen professionellen Umzugsunternehmer zu beauftragen. Aufgrund der hohen Kosten habe ich davon abgesehen. Durch meine Arbeit kenne ich einen "Logistiker", der für meine Firma vielerlei sachen transportiert hat. Wir kamen überein, dass er (besser gesagt nachher waren es zwei Angestellte von ihm) mein Hab und Gut in einem 7,5 Tonner transportiert und ich ihm bar (ohne Rechnung) 1.200 Euro dafür gebe. Auf vorher gestellte Frage, ob er auch eine Transportversicherung für eventuelle Schäden habe, sagte er mir, dass dies der Fall sei. Es kommt, wie es kommen muss. Prinzipiell funktionierte der Umzug reibungslos, doch an vielen Möbeln etc. habe ich direkt nach der Anlieferung und noch im Beisein der beiden "Transporteure" Schäden festgestellt. Diese habe ich klein säuberlich per Foto etc. dokumentiert. Den Schaden, den ich aufgrund einer eigenen Einschätzung auf 1.450 Euro beziffert habe, habe ich ihm in Rechnung gestellt, da die Pertson mir sagte, er müsse diese gegenüber seiner Versicherung vorlegen und diese würde dann zahlen. Natürlich warte ich noch heute auf eine Wiedergutmachung seinerseits. Drei Mahnungen habe ich ihm bereits geschrieben. Die dritte und letzte erfolgte per Einschreiben mit Rückschein (in meinen Unterlagen) am 7.9.2006. Natürlich habe ich noch immer nichts von ihm gehört. Und jetzt habe ich einfach genug. Am Telefon (zuletzt wohl im Juli telefoniert), wurde ich immer vertröstet, und mir wurde versichert, dass die Sache in Klärung ist.

Die Schäden habe ich immer noch nicht beheben lassen, kann also noch evtl. von einem Sachverständigen überprüft werden.

Meine Frage: was kann ich tun, damit ich zu meinem Recht komme. Habe ich durch eine Klage die Chance, an mein Geld bzw. neue Möbel zu kommen? Beschädigt wurden ledersessel, ein alter, dekorativer Kühlschrank, Bett, Schränke etc. Leider habe ich ja keine Rechnung, und ob seine beiden Mitarbeiter gegen ihn aussagen würden, sei dahin gestellt...

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Vielen dank und schönen Abend!

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:

Ausweislich Ihrer Sachverhaltsschilderung lag hier ein Werkvertrag mit dem Unternehmer vor. Bei einem Werkvertrag ist der Unternehmer natürlich verpflichtet, Ihre Sachen nicht zu beschädigen. Wenn entsprechende Schäden nachweislich beim Transport entstanden sind, muss Ihnen Schadenersatz geleistet werden. Auf eine Haftpflichtversicherung, gegen die ohnehin kein Direktanspruch bestünde, kommt es dabei nicht an. Allerdings ist das Prozessrisiko (Kosten Gutachter) nie ganz ohne. Offenbar gibt es auch keine Zeugen. Auch nachtägliche Fotos haben nur beschränkten Beweiswert. Dabei wird es auch darauf ankommen, wie offensichtlich der Anfall der Schäden bei dem damaligen Transport war. Allerdings denke ich nicht, dass es sinnvoll ist, von vornherein klare Ansprüche nicht weiterzuverfolgen.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!


Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann


Burgwedel 2006
mail(at)<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de


Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!

Rückfrage vom Fragesteller 20. Dezember 2006 | 12:27

Hallo Herr Hellmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Da es sich um einen alten Bekannten von mir handelt, bin ich mir fast sicher, dass er auf ein offizielles Anwaltsschreiben reagieren wird.

Da ich leider in diesem Thema nicht sehr bewandert bin, möchte ich Sie fragen, ob Sie bereits die Kosten einer Vertretung abschätzen können?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Dezember 2006 | 13:39

Danke für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte.

Die Kosten einer Vertretung außergerichtlich sowie gerichtlich hängen vom Gegenstandswert sowie dem Aufwand ab. Die Bezifferung der genauen Schadenshöhe ist natürlich Tatfrage. Anbei die Kostenaufstellung für einen Gegenstandswert bis 1500 €:

181,54 inkl. MwSt bei einer 1,3-Geschäftsgebühr
205,90 inkl. MwSt bei einer 1,5-Geschäftsgebühr

Hochachtungsvoll

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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