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Untermiete ohne Vertrag

29. August 2006 14:05 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren,

Im November des Jahres 2005, mietete ich eine Wohnug bei der LEG Wohngesellschaft in Essen.

Diese Wohnung teilte ich mir mit einem Freund für ca. 1 Jahr. Es wurde abgesprochen das sämtliche Kosten der Wohnung incl. Internet und Telefon. die Zahlung sollte nach absprache ca. 275€
pro monat betragen. Als Gesamtsumme bis zum geplanten auszug meines Mitbewohners Summierten sich ingesammt ca. 2750 € Eine schriftliche Vereinbarung wurde nicht getroffen, zu dem gegebenzeit ein sehr gutes Freundschaftsverhältniss bestand.

Aufgrund unvorhergesehener Finanzieller Probleme meines Mitbewohners blieben diese Zahlungen aus und es wurde vereinbart einen Teil des Geldes mit alten Schulden (ca. 650€) und Renovierungskosten (ca. 500€) zu verechnen und den Restbetrag von 1600€ Euro zu einem Späteren zeitpunkt zu bezahlen.

Diese Restzahlung blieb bis zum heutigen Tage aus und auch ein wiederholtes Nachfragen über mehrer Monate meinerseits blieb, trotz versprechen und vereinbarten Zahlungszeitraumen ohne ergebniss.

Da ich nicht mehr gewillt bin länger dem Hinterherzulaufen, würde ich gerne wissen welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe um den Bestehenden Restbetrag einzufordern, da ja wie bereits gesagt nur eine Mündliche Absprache bestand.

Desweiteren gibs es Zeugen die nachweisen könnten das der Besagte Ex- Mitbewohner wirklich in dieser Wohnung für den angegeben Zeitraum gewohnt hat, und auch bei der Stadt Essen in dort gemeldet war.

Mit Freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Zunächst kommt es darauf an, was Sie mit Ihrem Freund vereinbart haben.
Ihren Ausführungen entnehme ich, dass er ca. 275 EUR/ Monat zahlen sollte. Hier müsste geklärt werden, was das „ca.“ bedeuten soll. War ein Festpreis vereinbart oder wodurch hätte sich eine Schwankung des Betrages ergeben können?

So oder so müssen Sie diese Vereinbarung beweisen. Daher müssen Sie sich fragen, ob Sie Zeugen der Vereinbarung haben. Vielleicht hat der Freund ja auch ein, zwei Mal die vereinbarte Miete bezahlt. Dies ist zwar kein direkter Beweis der Vereinbarung, lässt aber vieles dafür sprechen. Gleiches gilt im Prinzip auch für Ihre Vereinbarung, dass Ihr Freund nur noch 1.600 EUR an Sie zahlen sollte.

Nach Ihrer Darstellung haben Sie durchaus einen Anspruch auf Zahlung. Sie müssen sich allerdings um die Beweisbarkeit Gedanken machen. Sofern Sie nur die Tatsache, dass der Freund bei Ihnen gewohnt hat, beweisen können, sagt das nichts über die Höhe der Ihnen geschuldeten Zahlungen aus.

Sie sollten Ihren Freund schriftlich auffordern, den Betrag an Sie bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen. Sofern nichts geschieht, rate ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin vor Ort zu wenden. Diese/r wird Ihnen hinsichtlich der weiteren Durchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Nicole Maldonado

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