Guten Tag,
die Äußerung, Sie würden "terrorisieren", ist dem Beweis nicht zugänglich, vielmehr als Meinungsäußerung zu bewerten, deren Unterlassung grundsätzlich nicht gefordert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
20. Januar 2021
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11:14
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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