Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Beantwortung der Frage gehe ich von den von Ihnen vorgegebenen Zahlen aus. Demnach zahlen Sie monatlich 400 € Unterhalt. Ihr Sohn verdient ab September ca. 755 € netto.
Die 400 € stellen den Bedarf Ihres 16jährigen Sohnes dar. Befindet sich dieser nun in einer Ausbildung und verdient eigenes Geld, ist die Ausbildungsvergütung bedarfsmindernd anzurechnen.
Zu belassen sind ihm von der Ausbildungsvergütung zunächst 90 € für berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten etc.). Von der danach verbleibenden Vergütung in Höhe von 665 € ist die Hälfte, mihin 332,50 € bedarfsmindernd anzurechnen. Bei einem Unterhaltsbedarf von 400 € verbleibt nach der Anrechnung für Sie demnach noch ein Zahlbetrag von 67,50 €.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
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