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Unmögliche Installation

17. Juni 2021 20:23 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen Telefontechniker "engagiert", um meine Telefonanlage zu installieren. Er erklärte mir, dass er Anlagen "meines" Herstellers eigentlich nicht installiert. Trotzdem wollte er vorbeikommen und sie einrichten. Er erklärte mir, dass das, so wie ich es wünschte, nicht funktioniert und nicht möglich ist. Er arbeitete ca 1 1/2 Stunden ( mit Rückruf beim Hersteller) und erklärte mir, dass die Telefonie funktioniert. Es läuteten tatsächlich alle installierten und angeschlossenen Telefone. Leider ist es beim Läuten geblieben. 2 von 4 Telefone waren entweder ganz tot oder funktionierten nur einzelnm aber nicht im System.
Mein Anruf bei der Firma erbrachte die Auskunft: Sie wollten diese Schaltung ja, und ich sagte ihnen, dass das so nicht geht - Aber er hat fleißig gewerkelt.Ofensichtlich wider besseren Wissens.
Eine Nachbesserung kommt für mich nicht infrage - es geht ja auch nicht, wie mir der Hersteller versicherte.
Welche Möglichkeit habe ich, die Rechnung von 290 € zu reklamieren?

17. Juni 2021 | 21:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn die Nachbesserung in Form einer anderen Installation dieser Telefonanlage tatsächlich unmöglich ist, dann können Sie nach § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurück treten und

Insoweit stellt sich aber tatsächlich die Frage, ob es nicht eine andere Möglichkeit der Installation gäbe, die Ihnen als Nacherfüllung zumutbar ist, davon würde ich im Falle einer intakten Telefonanlage ausgehen. Deshalb tendiere ich dazu, dass der Telefontechniker die Nacherfüllung probieren darf bevor Sie zurück treten dürfen.

Darüber hinaus wäre außerdem auch die Frage, ob nicht jedenfalls eine brauchbare Teilleistung erbracht worden ist, die Sie dann dennoch vergüten müssen.

Sie können aber den Telefontechniker zur Rückzahlung auffordern und dann erst einmal abwarten, ob und wenn ja welche Möglichkeit einer Nacherfüllung man Ihnen anbietet. Wenn sich der Telefontechniker mit dem Auftrag überfordert fühlt, dann wäre auch denkbar, dass man Ihnen das Geld zurück erstattet ohne darauf zu bestehen eine Nacherfüllung versuchen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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