Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie müssen sich hier keine Sorgen machen. Die Tat ist verjährt und damit kann diese nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Die Verjährung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB bereits nach 5 Jahren bei der Urkundenfälschung eingetreten.
Auch wenn man die Tat als Versicherungsbetrug werten würde, ist die Verjährung ebenfalls nach 5 Jahren eingetreten aus der gleichen Vorschrift.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Nachdem ich mich letzten Mai deswegen selbst angezeigt habe, warte ich ständig auf ein Schreiben vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft…..wann bzw. bekommt man überhaupt eine Rückmeldung wegen der Anzeige?Jetzt ist bereits ein Jahr vergangen….gilt die Verjährung auch in Österreich?
Vielen Dank Ihre Rückmeldung.
Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft muss nicht kommen. Nach der abgelaufenen Zeit ist auch nicht mehr damit zu rechnen.
In Österreich wären die Taten auch bereits verjährt, dort ist die Verjährung sogar kürzer.
Viele Grüße
Alexander Dietrich