Sehr geehrter eBay Verkäufer, der bald wieder seinen Account freigeschaltet bekommt!
Unstreitig waren Sie mit der Begleichung Ihrer Rechnung bei eBay im Verzug. Kosten, die dem Gläubiger (eBay) infolge des Verzuges entstehen, haben Sie deshalb zu tragen. Es kommt für die Frage, ob Sie die Inkassogebühren zu tragen haben, also entscheidend darauf an, ob die Abgabe an das Inkassobüro vor oder nach Ihren drei Einzelüberweisungen erfolgte. Nur im ersten Fall könnte meines Erachtens eBay von Ihnen Ersatz verlangen.
Sie sollten Folgendes tun:
Schicken Sie sowohl dem Inkassobüro als auch eBay jeweils ein Telefax und teilen mit, wann Sie die fälligen Gebühren gezahlt haben. Fügen Sie diesem Schreiben Kopien der Überweisungsträger oder ähnliches bei. Fordern Sie eBay freundlich, aber bestimmt auf, Ihren Account unverzüglich wieder frei zuschalten.
Einen Anwalt brauchen Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Zumal Sie vermutlich die Kosten zu tragen hätten.
Beste Grüße
Dennis Sevriens
Rechtsanwalt
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