Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund der Sachkunde des Werkunternehmers, also hier des Malerbetriebs, ist es zunächst allein an ihm, Sie im Rahmen des Vertrages darüber aufzuklären, was im Hinblick auf die Herstellung des Werkes in Form der Tapezierung und der Anbringung der Farbe und zu der Erreichung des Erfolges getan werden muss. Da müssen Sie sich grundsätzlich nicht selbst informieren. Das gilt selbst dann, wenn Sie eine bestimmte Tapete etc. vorgeben, da schließlich auch dann dieses Werk von dem Malerbetrieb erfüllt werden muss. Dieser muss sich selbst versichern und gegenüber Ihnen dafür eintreten, was er bringt.
Entscheidend ist, ob der Erfolg darin bestand, dass dieses speziell für Allergiker geeignet ist, also auch die neue Tapete bzw. neue Farbe.
Davon gehe ich jedoch aus. Letztlich war es zudem die gleiche Farbe, nur eben eine andere Tapete. Von daher würde ich eine Nacherfüllung vom Werkunternehmer verlangen, eine Nachbesserung bzw. Neuherstellung nach Wahl des Malerbetriebs, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Das würde ich schriftlich unter Fristsetzung so ihm schreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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