Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Vorhaben ist ohne weiteres möglich.
Bei der Nacherfüllung ist die Kaufsache zu reparieren oder auszutauschen- der Key dürfte seine Gültigkeit durch den Austausch eines physikalischen Datenträgers nicht verlieren. Andererseits, wenn der Key mangelhaft sein sollte, wäre eine Verwendung ja gar nicht möglich gewesen.
Das Problem stellt sich also nur, wenn ein völlig neues Produkt mit völlig neuem Key zur Verfügung gestellt wird.
Dazu wären Sie aber verpflichtet, wenn ein Mangel vorgelegen hat- als Händler haftet der Grosshändler ja Ihnen gegenüber.
Um sicherzugehen, dass der Key nicht weitergegeben wurde, eignet sich das Formular wohl- ob Sie aber die Gewährleistungsansprüche von der Unterzeichnung abhängig machen können, ist fraglich und muss im Einzelfall beurteilt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.02.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Tamas Asthoff
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