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Unfallversicherung bezahlt nicht bei einem Abriss der Achillessehne

22. Januar 2008 16:15 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Ich habe mir beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz (Grünfläche mit Unebenheiten) die Achillessehne durchgerissen. Der Unfall passierte ohne Fremdeinwirkung. Während des Laufens mit dem Ball knickte ich um und dabei riss die Achillessehne. Danach folgte eine Operation und ein fünftägiger Aufenthalt im Krankenhaus. Laut Arztbefund war die Sehne vorgeschädigt und deshalb verweigert meine Unfallversicherung die Zahlung des Krankenhaustagesgeldes.
Arztbefund:
Es handelt sich um eine Spontanruptur einer degenerativen vorgeschädigten Sehne, die ohne äußere Gewalteinwirkung verursacht wurde.
Dies bedeutet, dass die Ruptur jederzeit auch bei normalen Gehen oder Treppensteigen hätte eintreten können. Demzufolge kommt dem geschilderten Ereignis eine Mitwirkung von 0% zu

Meine Frage wäre jetzt, ob es in diesem Fall Sinn macht die Forderung über einen Rechtanwalt einzuklagen? Wie groß sind dabei die Chancen diesen Prozess zu gewinnen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

ein Unfall im Sinne der AUB liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. Kein Unfall sind rein intere Körpervorgänge, etwa Spontanbrüche. Ich gehe daher davon aus, dass der Versicherer in Ihrem Fall das Vorliegen des Merkmales "von außen" abgelehnt hat. Der Befund des Arztes ist tatsächlich nachteilig für Sie.

Sehr schwierig ist die Abgrenzung bei Gesundheitsbeschädigungen, die bei sportlicher Betätigung entstehen. Nach der Rechtsprechung kann ein von außen kommendes Ereignis bereits dann vorliegen, wenn kleine Unebenheiten oder eine besondere Beschaffenheit des Bodens mitgewirkt haben.

Als Sonderfall gewähren die AUB Versicherungsschutz für bestimmte Fälle, in denen ein Unfall nicht vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsbeschädigung durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht wird. Erhöhte Kraftanstrengung für ein Fussballspiel bejaht das OLG Celle, NJW-RR 96,24 ; das AG Herne, NVersZ 02, 219 bejaht erhöhte Kraftanstrengng bei einem Achillessehnenriß beim 50–Meter–Lauf anlässlich einer Schiedsrichterprüfung.

Es gibt also durchaus Ansätze, um einen Versicherungsfall zu begründen. Eine Erfolgsprognose kann nicht abgegeben werden, ich halte es aber für sinnvoll, dass Sie sich weiter durch einen Kollegen beraten lassen.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

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