Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Zeckenbiss fällt nach vielen allgemeinen Versicherungsbedingungen leider nicht unter den Unfallbegriff. Leider haben sie die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen nicht beigefügt.
Gleichwohl gilt, dass sie im Falle eines Leistungsfalles wahrheitsgemäße Angaben zu machen haben. Andernfalls wird der Versicherer leistungsfrei. Aus Sicht des Versicherers läge gegebenenfalls sogar Arglist vor,Denn die Angaben und Kenntnisse des Versicherungsmaklers werden ihnen rechtlich zugerechnet.Daher macht es wenig Sinn die Angelegenheit auszusetzen, sie sollten unbedingt und unverzüglich die fehlerhaften Angaben Richtig stellen und entsprechend, wie sie es getan haben, erklären.Gerne stehe ich Ihnen auch für eine weiterführende und professionelle Beratung zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Hellmann, danke für Ihre Nachricht. Vertragstechnisch fällt ein Zeckenbiss oder wie von mir geschrieben in die Vers. Leistung. D.h. ich muss unverzüglich-belegbar durch Mails und meinen Originalantrag- den Makler und die Versicherung darauf hinweisen, dass der Übertrag fälschlicherweise nicht die Allgemeinformulierung Infektion durch Insektrenbisse (egal welche) sondern vom Makler fälschlicherweise angegenommen Borreliose nur durch Zecke übertragen werden kann und ich dies überlesen habe. Und dann füge ich als Anhang das Anschreiben welches davor rausging und entsprechend richtig formuliert war und meinen handgeschriebenen Antrag dazu. Welche rechtsverbindliche Formulierung könnte ich wählen? Danke!
PS
Danke für die Nachfrage. Das klingt doch nicht schlecht. Ich maile Ihnen morgen eine treffende und vertretbare Formuliering zu. Ist das ok?
Einen schönen Abend noch...
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hellmann