Sehr geehrter Fragesteller,
das Sie eine Anzeige wegen Unfallflucht erhalten, halte ich für unwahrscheinlich, da nach Ihrem Bericht die Polizei/Staatsanwaltschaft von Ihrer Identität keinerlei Kenntnis hat. Und wohl auch nicht erhalten wird.
Der Einzige, außer Ihnen, der von Ihrem Tun Kenntnis hat, ist der Kollege. Da dieser jedoch der Verschwiegenheitspflicht der anwaltlichen Berufordnung unterliegt darf er Dritten gegenüber keine Angaben über das machen was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt wird. D.h. auch nicht über Ihre Identität.
Damit dies auch so bleibt sollten Sie erwägen die Zahlungen an die Stadt nicht von Ihrem eigenen Konto auszuführen, sondern auch dies über den Kollegen zu veranlassen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
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Antwort
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