Sehr geehrter Ratsuchender,
die Grenze für Fahrradfahrer liegt bekanntlich bei 1,6 Promille, womit Ihnen hier wieder der Entzug des Führerscheines droht.
Die Grenze der Fahrerlaubnisbehörden bei der Wiedererteilung bezüglich der Anordnung einer MPU liegt auch bei 1,6 Promille, so daß hier wieder mit einer MPU zu rechnen ist.
Die Tilgungsfristen in Flensburg betragen für derartige Delikte 10 Jahre. Das heisst, daß hier möglicher Weise schon eine Löschung erfolgt ist. Das kann aber auch davon abhängen, ob hier noch weitere zwischenzeitliche Delikte eingetragen worden sind, die einer vorzeitigen Löschung entgegen stehen oder diese verzögert haben.
Ich würde an Ihrer Stelle schnell eine Punkteanfrage beim Bundesamt in Flensburg stellen und mir eine vollständige Auskunft aller dort eingetragenen Daten erteilen lassen.
Mit der neuen Sache hier brauchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Ich halte das nicht für ausgeschlossen, daß man das Verfahren zur Einstellung gelangen lassen kann. Immerhin waren Sie "nur" Radfahrer. Das soll nichts heissen, aber schlimmer wäre die Tat unter Nutzung eines KFZ. Wenn Sie hingegen nichts machen, riskieren Sie in wenigen Monaten einen Strafbefehl, den Sie dann erst aufwendig in einer Hauptverhandlung bekämpfen müssten, um diesen wieder aufheben zu lassen oder dann erst das Verfahren einstellen zu lassen.
Wenn ich Ihnen dabei behilflich sein kann, wollen Sie mir das bitte mitteilen. Ich betreibe bundesweit Verkehrssachen und bin mit einer Vielzahl der jeweiligen Gerichte relativ gut vernetzt.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Sehr geehrter Herr Fricke,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben es wäre uU möglich eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Nun ich bin da nicht so optimistisch, würde aber wenn die Möglichkeit bestünde, diese natürlich gerne nutzen.
Wäre denn nach einer eventuellen Einstellung des Verfahrens eine erneute MPU trotzdem zu erwarten?
Mit besten Grüßen
Na das wäre ja gerade mein Ansatz: Mit einer Einstellung bleibt die Unschuldsvermutung unberührt und die Sache wäre "nie geschehen".
Eine MPU käme nicht in Betracht, wenn Ihnen kein Gericht die Fahrerlaubnis vorher entzogen hätte. Ein kleines Augenmerk müsste noch auf die Führerscheinstelle gelegt werden. Manchmal ergehen zuvor Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an die Führerscheinstelle mit dem Hinweis eines laufenden Verfahrens.
Die Führerscheinstelle kann gesondert tätig werden und auf die Fahreignung abstellen und Ihnen verwaltungsrechtlich den Führerschein entziehen. Das ist aber selten der Fall und bei Ihnen wohl nicht zwingend zu erwarten.
Aber versuchen sollten Sie es auf jeden Fall...
Bei Rückfragen können Sie mich in der Kanzlei Dresden telefonisch zur Zeit erreichen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA