Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern man Ihnen jetzt eine Straftat – hier Betrug – vorwirft, sollten Sie dazu erstmal keine Angaben machen.
Als Beschuldigter in einer Strafsache haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.
Es steht Ihnen also zu, sich gar nicht zur Sache zu äußern.
Die darf Ihnen auch nicht negativ angelastet werden.
Idealerweise nehmen Sie sich einen Anwalt als Verteidiger.
Dieser wird dann Akteneinsicht beantragen.
Anhand der Akte und des Inhalts kann man dann sehen, was gegen Sie vorliegt.
Ihr Verteidiger wird dann eine entsprechende Strategie zur Verteidigung mit Ihnen erarbeiten.
Wenn noch keine Anzeige gegen Sie läuft, kann man den Irrtum mit dem falschen Standort sicher unproblematisch aufklären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
23.10.2021
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15:55
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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